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HERZLICH WILLKOMMEN auf den Seiten des Studienbüros

Bild Thielallee U-Bahn

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Innerhalb der Akademischen Ferien der FU bleibt das Studien- und Prüfungsbüro zum Jahreswechsel 2024/2025 für die Zeit vom 23.12.2024 bis einschl. 03.01.2025 geschlossen.
Bitte beachten Sie mögliche früher beginnende Urlaube der Sachbearbeitungen.

Richten Sie Ihr Anliegen somit rechtzeitig im Voraus oder im Anschluss an die Sachbearbeitung.

Wir wünschen Ihnen eine zur Ruhe kommende und auch entspannte Zeit und einen gesunden und zuversichtlichen Start in das Jahr 2025.


Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Studien- und Prüfungsbüro
Leitung Heike Herforth-Scheel
Ansprechpartner*innen des Studienbüros


Postanschrift:
Arbeitsbereich Studienbüro
Ihnestr. 21, 3. OG; Raum 309
14195 Berlin


Bitte beachten Sie:

Kontaktformular für Anfragen ans Studienbüro
(E-Mail mit Anhang senden)


Zuständigkeiten des Studienbüros u.a.


HINWEISE zu AN- und ABmeldungen von Lehrveranstaltungen:

  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig und eigenständig innerhalb des Buchungszeitraumes von Lehrveranstaltungen, die Sie nicht besuchen werden, in CM wieder ab.

  • Für die An/Abmeldung von LVen nach dem Ende des Buchungszeitraumes der Studierenden verwenden Sie bitte die AN- und ABmelde-Formulare.

  • Eine nachträglich ABmeldung kann nur erfolgen innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ablauf des Buchungszeitraums des jeweilgen Semester und, wenn noch keine Teilnahmen/ Noten eingetragen wurden Daher wird eine Lehrveranstaltungen mit eingetragener Negativbestätigung (Nein/Nein) auf Grund der Nichterfüllung laut SPO vorgesehener Teilnahmebedingungen nicht abgemeldet.

Sprechzeiten:

  • donnerstags  persönlich mit Wartemarke von 11.00-13.00 Uhr  

  • ***bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde am 31.10.2024 entfällt***
  • dienstags telefonische von 11.00 -13.00 Uhr
    030 838 71822 und/oder 030 838 63929

Ansprechpartner*innen


Wichtiger Hinweis:

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz- UrhWissG

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft. Dieses Gesetz ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.

Nach dieser Neuregelung ist es erlaubt, bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes passwortgeschützt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Lehrveranstaltung oder eines Forschungsprojekts zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit der Nutzung bezieht sich nicht auf Zeitungen (Bsp. Aktuelle Tagespresse) oder Publikumszeitschriften. Diese dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr im Rahmen von e-Learning Aktivitäten ohne eine Nutzungsrechtseinräumung bereitgestellt werden. In § 60d UrhWissG werden erstmalig wissenschaftliche Forschungsmethoden, die sich der automatisierten Auswertung (sog. Text- und Data-Mining) bedienen, gesetzlich normiert.

Weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter
http://www.fu-berlin.de/sites/bibliotheken/service/urheberrechtsgesetz/index.html

Schlagwörter

  • Campus Management
  • Deputat
  • PolSoz
  • Studienbüro
Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften