Springe direkt zu Inhalt

Informationen für Lehrende am Fachbereich PolSoz

Lehre ist neben der Forschung das zentrale Element einer Universität. Das Studien- und Prüfungsbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften möchte Sie als Lehrende darin unterstützen, dieser Aufgabe bestmöglich nachzukommen.

Wir wünschen allen Lehrenden einen guten Start ins kommende Semester und begrüßen gleichzeitig herzlich alle neuen Lehrenden am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften sowie an den drei Zentralinstituten. Nachstehend haben wir Ihnen relevante Informationen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen am Fachbereich sowie einige aktuelle Themen und Termine zusammengetragen.
Bitte denken Sie daran, zu Semesterbeginn Ihre Erwartungen an die Teilnehmenden Ihrer Lehrveranstaltung bzgl. regelmäßiger und aktiver Teilnahme sowie die Form der Prüfungsleistung zu kommunizieren. Achten Sie bitte auf zusätzlichen Beratungsbedarf und Fragen von Seiten der Studierenden. Sprechstunden können Sie digital oder in Präsenz durchführen.

Sollte Ihnen auffallen, dass eine weitere wichtige Frage hier noch nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht und schreiben Sie uns an: studienbuero@polsoz.fu-berlin.de

Allgemeines

Die Lehrplanung erfolgt in den jeweiligen Instituten des Fachbereichs.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Lehrplanungsteam oder an die*den zuständige*n Koordinator*in und beachten die jeweils geltenden Fristen zur Einreichung von Lehrangeboten.

Hierzu halten Sie Rücksprache mit der Lehrplanungskoordination Ihres Instituts. Teilnahmebeschränkung sind unter Nennung einer Begründung möglich und müssen durch den jeweiligen Institutsrat und das Dekanat genehmigt werden. Bitte denken Sie daran, einen entsprechenden Antrag fristgerecht an die zuständige Lehrplanungskoordination zu schicken.

Näheres bestimmt die geltende Lehrdurchführungsrichtlinie des Fachbereichs.

Die Durchführung von Blockveranstaltungen, also Abweichungen vom wöchentlichen Turnus, ist in begründeten Ausnahmefällen laut Lehrdurchführungsrichtline möglich, muss aber durch den jeweiligen Institutsrat und das Dekanat genehmigt werden. Bitte denken Sie daran, den entsprechenden Antrag fristgerecht an die jeweilige Lehrplanungskoordination zu übermitteln.

In erster Instanz entscheidet die für das Fachgebiet zuständige Lehrplanungskoordination des jeweiligen Instituts sowie der entsprechende Institutsrat über die Vergabe und ggf. die Besoldung von Lehraufträgen.

In zweiter Instanz entscheidet das Dekanat des FB Politik- und Sozialwissenschaften über die Vergabe von Lehraufträgen. Auf dieser Grundlage wird der Lehrauftrag schriftlich durch das Studienbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften erteilt.

Nein, einen zusätzlichen Nachweis für eine von Ihnen durchgeführte Lehrveranstaltung am Ende des Semesters erhalten Sie nicht. Bitte verwenden Sie bei Bedarf die schriftliche Erteilung des Lehrauftrags, den Sie durchs Studienbüro erhalten.

Bitte lesen Sie sich vor Semesterbeginn die zentral zur Verfügung gestellten Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Freien Universität Berlin aufmerksam durch!

Als Lehrende an der FU Berlin haben Sie die Möglichkeit, das Learning Management System (LMS) Blackboard einzusetzen. Damit können Sie Lehrmaterialien für Ihre Studierenden online zur Verfügung stellen, Tests, Umfragen oder Übungen anbieten und auf verschiedenen Wegen mit den Teilnehmenden Ihrer Lehrveranstaltung kommunizieren.

Klicken Sie auf Akademischer Terminkalender, um eine Übersicht über die Vorlesungszeit, Feiertage und akademische Ferien zu erhalten.

Am FB Politik- und Sozialwissenschaften existieren eine Vielzahl von Lehrveranstaltungsformen wie Vorlesungen, Proseminare, (Haupt-)Seminare, Übungen, Colloquien, Gender-Seminare, Methoden-Seminare, Projektkurse, Tutorien u.v.a.m. Vor dem Einreichen Ihres Lehrangebots sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welcher Lehrveranstaltungstyp Ihrem Lehrvorhaben am ehesten entspricht und sich vergewissern, dass Sie über den jeweils notwendigen akademischen Grad verfügen. Die Lehrplanungskoordinator*innen der Institute stehen Ihnen bei Bedarf gerne beratend zur Verfügung.

Viele Weiterbildungsangebote für Beschäftigte finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/sites/weiterbildung/

Campus Management

Mit SAP Campus Management werden die Prüfungsdaten der Studierenden aller modularisierten Studiengänge (Bachelor/Master) verwaltet.

Weiterführenden Informationen rund um Campus Management haben wir unter nachstehendem Link aufbereitet:

Informationen zu Campus Management für Lehrende

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unser Studienbüro:

studienbuero@polsoz.fu-berlin.de

Für Studierende der modularisierten Studiengänge (BA, MA, neue DPO) werden Noten und Teilnahmebestätigungen grundsätzlich elektronisch über das Campus Management System eingetragen. Bitte lesen Sie hierzu aufmerksam die Hinweise für Lehrende zur Nutzung von Campus Manangement! Das Ausstellen von Papierscheinen ist für Studierende der modularisierten Studiengänge nicht erforderlich. Sollten Studierende sich nicht rechtzeitig über Campus Management angemeldet haben, so müssen sich diese immer per Formular nachträglich anmelden.

Prüfungs- und Teilnahmebestätigungen per Papierschein erhalten ausschließlich Studierende, die (noch) nicht über das SAP-System verwaltet werden können. Hierzu gehören:

  • Austauschstudierende
  • Studierende affiner Module
  • Studierende anderer Universitäten
  • Studierende der nicht-modularisierten Studiengänge

Zur Ausstellung von Prüfungs- oder Teilnahmebestätigungen benutzen Sie bitte ausschließlich das folgende Formular:

Bitte lassen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Modulschein von der für Sie zuständigen Arbeitsstelle stempeln und geben diesen erst dann an die Studierenden aus.

Hilfevideo für Dozierende: "Wie kann man Noten und Teilnahmen nach endgültiger Freigabe noch ändern?" (0:50)

Grundsätzlich nein, da mittlerweile alle studierenden Personen mit einer Studienberechtigung für den Fachbereich im Campus-Management-System (CM) erfasst sind und darüber ihre Buchungen im vorgesehenen Zeitraum selbstständig vornehmen können.

In seltenen Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, dass Lehrende noch einen Schein für Studierende ausstellen müssen, beispielsweise für bestimmte Programmstudierende aus dem Ausland. Für solche Fälle steht selbstverständlich ein entsprechender Vordruck zur Verfügung

Prüfungs- und/oder Teilnahmebescheinigung (Papierschein) (pdf)

Raummanagement und Medien

Überprüfen Sie bitte noch vor Beginn der Vorlesungszeit Ihre Lehrveranstaltung(en) im Vorlesungsverzeichnis (eVV) auf die richtigen Inhalte sowie Termin- und Raumangaben. Bitte beachten Sie im eVV, dass die Angaben oben rechts in der Zusammenfassung nicht immer korrekt sind. Prüfen Sie bitte alle einzelnen Termine im Hauptteil des Fensters, ob dort die korrekten Terminangaben sowie Raum- und Dozent*innenzuordnungen erfolgt sind.

Wenn Sie Abweichungen feststellen oder im Verlauf des Semesters Termine oder Räume ändern möchten oder Sie (auch an einzelnen Terminen) Räume nicht nutzen, dann melden Sie sich bitte unter Angabe der LV-Nummer unter der folgenden Mailadresse: Raumplanung@PolSoz.FU-Berlin.de

Bitte teilen Sie Ihren Studierenden etwaige Änderungen sowie wichtige Informationen und Erwartungen zu Ihrer Lehrveranstaltung bereits vor Beginn des Semesters über die E-Mail-Funktion im Blackboard mit.

Selbstverständlich können Sie Wünsche bzgl. der Zeit- und Raumplanung der von Ihnen durchgeführten Lehrveranstaltung äußern. Diese werden von dem zuständigen Mitarbeiter der FB-Verwaltung weitestgehend berücksichtigt. Aufgrund der Vielzahl von Lehrveranstaltungen und der Maßgabe von Überschneidungsfreiheit bei Pflichtveranstaltungen bitten wir aber um Verständnis, dass die Wünsche der Lehrenden nicht immer berücksichtigt werden können. raumplanung@polsoz.fu-berlin.de

Reservierungen für Medien wie Beamer, Notebook, OH-Projektor, Flipchart, Moderationskoffer, etc. können beim Medienwart des FB Politik- und Sozialwissenschaften beantragt werden.

Lehrveranstaltungsevaluation am Fachbereich

Das können Sie gerne hier Lehrveranstaltungsevaluation • Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften (fu-berlin.de) nachlesen.

Im SoSe 2025 werden die Studiengänge des Instituts für Sozial- und Kulturanthropologie evaluiert. Der dafür vorgesehene Zeitraum ist vom 16. - 29. Juni 2025.

Wir hoffen auf eine starke Beteiligung und setzen auf Ihre Unterstützung. Hierzu erhalten alle betroffenen Lehrenden eine gesonderte E-Mail mit allen erforderlichen Informationen.

Bitte geben Sie den Studierenden Zeit, die Evaluation während einer Lehrveranstaltungssitzung durchzuführen. Nach Erhalt der Ergebnisse besprechen Sie diese bitte in einer der letzten Sitzungen des Semesters mit den Studierenden.

Lehrende anderer Institute, die eine Evaluation ihrer Lehrveranstaltung wünschen, wenden sich bitte bis 09.06.2025 an: leva@polsoz.fu-berlin.de

Auch die Lehrveranstaltungen aller Erstlehrenden am Fachbereich und den Zentralinstituten werden zeitgleich evaluiert. Die Durchführung dieser Evaluationen steht selbstverständlich im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für die Lehrevaluation an den Zentralinstituten gilt derselbe Evaluationszeitraum.

Weitere Infos können Sie nachtehender Seite entnehmen
Lehrveranstaltungsevaluation • Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften (fu-berlin.de)

Prüfungsangelegenheiten

Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (LV). Das Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Das kann eine Klausur oder eine Hausarbeit sein. Hier gibt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs weiterführende Auskunft. Diese Modulprüfung ist, abgesehen vom bearbeiteten Thema, unabhängig von der Teilnahme in der Veranstaltung zu bewerten. Die „Aktive Teilnahme“, die die Studierenden verpflichtend nachweisen müssen, ist eine unbenotete Studienleistung, die ihre Teilnahme an der Veranstaltung belegt, aber keine Modulprüfung. Daher MÜSSEN diese Studienleistungen im Umfang deutlich geringer ausfallen als die zu erbringende Modulprüfungsleistung. Für etwaige Tests gilt, dass diese einen deutlich geringeren Umfang als Klausuren aufweisen müssen.
Bitte beachten Sie bei der Planung von Prüfungen § 30 Abs. 7 BerlHG „Pro Modul sind für Präsenzprüfungen zwei Prüfungstermine für das jeweilige Semester anzubieten. Die oder der Studierende kann zwischen beiden Prüfungsterminen frei wählen.“

Für Präsenzprüfungen sind zwei Prüfungstermine für das jeweilige Semester anzubieten. Studierende können zwischen den beiden Terminen wählen. Wer als Prüfungsleistungen Präsenzprüfungen (Klausur, Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, mündliche Prüfung, falls vorhanden in SPO) durchführt, muss pro Semester zwei Termine anbieten PLUS einen Wiederholungstermin für nichtbestandene und nachweislich und rechtzeitig attestierte erkrankte Studierende.

Wenn Sie als Modulprüfungsleistungen digitale Fernaufsichtsprüfungen ins Auge fassen wollen, so beachten Sie unbedingt die Vorgaben in den §§ 12a-j Zweite Ordnung zur Änderung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin. Hierbei handelt es sich um eine Neuerung!
Nachstehend sehr wesentliche, auch mit Mehraufwand verbundene, Neuerungen hierzu:

  • § 12b - Über Prüfungsmodalitäten muss klar informiert werden. Zu prüfende Personen (Studierende) sollen die Möglichkeit erhalten, die Prüfungssituation mit Bezug auf Technik, Ausstattung und räumliche Umgebung zu erproben.
  • § 12c - vor Beginn einer digitalen Fernaufsichtsprüfung erfolgt die Authentifizierung mit gültigem Lichtbildausweis.

Diese beiden §§ haben möglicherweise Auswirkungen auf die Länge bzw. den Beginn der Prüfung und Anwesenheitszeiten der Aufsicht führenden Personen, wenn auch digital.

  • § 12d – good to know, Studierende sind verpflichtet, während einer digitalen Fernklausur die Kamera- und Mikrofonfunktion der eingesetzten Kommunikationseinrichtung dauerhaft zu aktivieren.
  • § 12f – Sobald eine digitale Fernaufsichtsprüfung angeboten wird, IST eine Präsenzprüfung oder andere gleichwertige Prüfung als Alternative innerhalb desselben Prüfungszeitraums anzubieten! Zusätzlich ist durch den Prüfungsausschuss ein Zeitpunkt festzulegen, bis zu dem Studierende sich entweder für die Elektronische (digital) oder die Präsenzprüfung festlegen müssen, was es zu dokumentieren gilt. Neben dem zusätzlichen Termin und Aufwand, sind dann auch eine Aufsichtsperson für die digitale Fernprüfung und eine aufsichtsführende Person für die Präsensprüfungen zur Verfügung zu stellen.

DERZEIT NOCH IN KLÄRUNG: Ob für die verpflichtende alternative Präsenzprüfung dann auch wieder § 30 Abs. 7 BerlHG greift, lassen wir aktuell durch das Rechtsamt der FU prüfen. Wenn dies abschließend geklärt ist, wird hier die Info entsprechend aktualisiert.

Im Zusammenhang mit Bewertungen sind bestimmte prüfungsrechtliche Vorgaben und Hinweise zu beachten. Nachfolgend möchten wir Ihnen diese in Kürze erläutern.

  • Gemäß § 18 Abs. 5 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) soll das Bewertungsverfahren für Prüfungsleistungen eine Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Dies gilt für sämtliche Prüfungsleistungen, einschließlich Klausuren, Hausarbeiten, schriftlicher Ausarbeitungen sowie Bachelor- und Masterarbeiten (für Letztere bestehen u.U. gesonderte Regelungen in den jeweilgen Studien- und Prüfungsordnungen)
  • Gemäß § 17 RSPO sind für die Bewertung von Prüfungsleistungen die maßgeblichen Gründe nachvollziehbar darzulegen.
  • Darüber hinaus regelt § 14 Abs. 6 RSPO, dass die Bewertung einer Abschlussarbeit so erfolgen muss, dass der Bachelorgrad spätestens innerhalb von zwei Monaten und der Mastergrad spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Arbeit verliehen werden kann.
  • Die zulässigen differenzierten Notenstufen sind in § 18 Abs. 2 RSPO festgelegt und lauten: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 sowie 5,0.

Bei Fragen zum Thema Bewertungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Hin und wieder kann es vorkommen, dass Sie als Lehrende gefragt werden, ob Sie einen Nachteilsausgleich erteilen dürfen. Die Antwort ist hier bitte unbedingt Nein.

Ein Nachteilsausgleich kann ausschließlich durch den Vorsitz des zuständigen Prüfungsausschusses gewährt werden. Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren erfolgt über das zuständige Prüfungsbüro.

Allgemeiner Hinweise:
Das detaillierte Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs, einschließlich der erforderlichen Unterlagen, ist in den FAQ des Prüfungsbüros beschrieben.
Bei der Prüfung von Anträgen auf Nachteilsausgleich ist es entscheidend, die Grundsätze der Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu wahren. Ziel ist es, individuelle Beeinträchtigungen angemessen auszugleichen, ohne dabei den mit der Prüfung verfolgten Zweck zu beeinträchtigen. Ein Nachteilsausgleich darf weder zu einer Überkompensation noch zu einer Bevorteilung führen, sondern soll sicherstellen, dass alle Prüfungsteilnehmenden unter fairen und vergleichbaren Bedingungen ihre tatsächlichen fachlichen Leistungen erbringen können.

Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wird, erhält die betreffende Person einen Bescheid. In diesem wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid den jeweiligen Lehrenden vorzulegen ist.

Prüfungsleistungen in modularisierten Studiengängen

In den modularisierten Studiengängen erwerben die Studierenden während ihrer gesamten Studiendauer studienbegleitende Teilprüfungsleistungen. Das heißt, dass die Noten der abgeschlossenen Module in die Berechnung der Abschlussnote eingehen, wobei die Leistungspunkte, die die Studierenden durch den Modulabschluss erwerben, als Gewichtungsfaktor für die jeweilige Modulnote fungieren.

In diesen Studiengängen sind Leistungen, die nicht benotet werden oder deren Note nicht in die Abschlussnote eingehen, wie etwa im Studienbereich "Allgemeine Berufsvorbereitung", die Ausnahme.

Durch die kontinuierliche Bewertung der Studienleistungen soll die Beurteilung der Gesamtleistung auf einer breiteren Basis beruhen und weniger abhängig von der Einschätzung einzelner Prüfenden und punktuellen Einflüssen (Tagesform, Nervosität in einer mündlichen Prüfung etc.) sein.

Bewertung der Studienleistungen in Modulen

Module werden absolviert, indem Studierende an allen Lehrveranstaltungen des Moduls regelmäßig und aktiv teilnehmen und eine Modulprüfung erfolgreich absolvieren.

Sieht die Modulbeschreibung eine Modulprüfung vor, wird lediglich eine Prüfung für das Modul abgelegt, deren Form üblicherweise vom Charakter der Lehrveranstaltung abhängt, in der sie erbracht wird.

Abhängig von der geltenden Prüfungsordnung, den Kompetenzen, die im jeweiligen Modul vermittelt und deren Erwerb durch die Modul(teil)prüfung überprüft werden sollen sowie von der Form der Lehrveranstaltung, in der diese Prüfung abgelegt wird, handelt es sich bei der Prüfung um

  • Arbeitsmappen
  • Essays oder schriftliche Ausarbeitungen
  • Exposés
  • Forschungsdesigns oder -berichte
  • Hausarbeiten oder Papers
  • Klausuren
  • Mediengestützte Arbeiten (z.B. Filme)
  • Praktikumsberichte
  • Projektarbeiten, -skizzen oder -berichte
  • Referate, Vorträge oder Präsentationen.

Die für das erfolgreiche Bestehen einer Lehrveranstaltung zu erbringende Studienleistung hängt maßgeblich von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ab und liegt zu einem Großteil im Ermessen der Lehrenden. In der Regel werden Vorlesungen mit einer Klausur und Seminare mit einer schriftlichen Leistung (z.B. Hausarbeit) abgeschlossen. Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren einer Lehrveranstaltung ist die Bestätigung der regelmäßigen und aktiven (z.B. Referat, Thesenpapier, Essay, Protokoll, mündliche Mitarbeit o.ä.) Teilnahme durch die Dozierenden.

Bitte besuchen Sie auch die Kurzübersicht aller Module in Campus Management.

Veranstaltungen des Fachbereichs

HEUREKA! Berufsperspektiven für Studierende der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Der nächste HEUREKA! Berufsperspektiven Tag wird am 14. November 2025 stattfinden.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Studierenden die Teilanhme ermöglichen können.

Weitere Infos unter nachstehendem Link:

Heureka! Berufsperspektiven für Studierende der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften • Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften (fu-berlin.de)

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften