Masterstudiengang Public Policy und Management (dt.-frz.)
Der international ausgerichteten Masterstudiengang Public Policy & Management wird von der Ecole des Hautes Commerciales (HEC) und dem Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester). Bei diesem Studiengang handelt es sich um einen deutsch-französischen Doppelmaster.
Gegenstand
Im Vergleich zu rein nationalen Studiengängen erfahren die Studierenden in diesem Studiengang eine ausgeprägte interkulturelle Kompetenz sowie eine Horizonterweiterung durch die Komplementarität zweier unterschiedlich ausgerichteter Studiengänge - eher anwendungs- und berufsfeldorientiert an der HEC Paris, eher forschungsorientiert an der Freien Universität Berlin. Die Komplementarität beider Partnerinstitute ermöglicht eine neue und interdisziplinäre Sicht des öffentlichen Managements, bietet Ansätze zum Verständnis der globalisierten Welt und eröffnet den Studierenden neue Perspektiven für die berufliche Karriere. So werden die Studierenden auf eine Karriere in der Wirtschaft und politischen Verwaltung vorbereitet und qualifizieren sich gleichzeitig für ein Promotionsstudium im politik- oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.
Der deutsch-französische Doppelmasterstudiengang "Public Policy & Management" verbindet auf einzigartige Weise wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftliche Studieninhalte. Innerhalb von zwei Jahren absolvieren die Studierenden zwei Masterstudiengänge, den wirtschaftswissenschaftlichen und anwendungsorientierten Master of Science in Management der HEC sowie den politik- und verwaltungswissenschaftlichen und forschungsorientierten Master of Arts im Fach "Public Policy und Management" der Freien Universität Berlin. Der Studiengang basiert auf der Komplementarität der Studiengänge an beiden Institutionen und der gegenseitigen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Ansprechpartner*innen
Studiengangsverantwortliche u. Studienfachberaterin:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp
Studiengangskoordinator:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp per mail an DF-Studien@Polsoz.fu-berlin.de
Zuständigkeit im Prüfungsbüro:
- Sämtliche Anfragen bitte an Stefanie Herzog: ma-pubpol@polsoz.fu-berlin.de
- Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
- Sprechzeiten für diesen Studiengang:
- Montag 11.00-13.00 Uhr persönliche Sprechstunde mit Wartemarke vor Ort
- Dienstag 11.00-12.00 Uhr und Mittwoch 11.00-13.00 Uhr telefonisch unter 838 - 54624
Prüfungsausschuss:
Univ.-Prof. Dr. Bernd Ladwig
stellv. Univ.-Prof. Dr. Philipp Lepenies
Aktuelle Informationen
---FAQ des Prüfungsbüros
Nächste Meldetermine für das WiSe 2024-2025
1. Meldetermin am 21. Oktober 2024 Informationen im Rahmen einer kleinen Präsentation hier klicken 2. Meldetermin am 20. Januar 2025 Informationen im Rahmen einer kleinen Präsentation hier klicken Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt AUSSCHLIESSLICH per Email an ma-pubpol@polsoz.fu-berlin.de. Weiterführende Informationen entnehmen Sie gerne den Präsentationen.Zusätzlich ggf. interessant "Was benötige ich zur Meldung?"
Dies alles finden Sie auch unter der Rubrik "Abschlussphase".
Mithilfe dieser Verlinkung kommen Sie zu aktuellen Hinweisen zum laufenden Studium des Otto-Suhr-Instituts.
Beschlüsse allgemeiner Natur vom Prüfungsausschuss des Otto-Suhr-Instituts finden Sie HIER.
Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html
Bei Fragen zu Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und FachwechslerInnen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende oder richten gezielte Anfragen an die E-Mail des Prüfungsausschusses: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de.Weiterführende Informationen finden Sie gerne auch unter:https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/osi/gremien/Pruefungsausschuss/index.html
Anträge auf Anrechnungen von Studienleistungen sowie Einstufungen in Fachsemester sind an die oben genannte E-Mailadresse zu senden!!!
- Leistungs- und Teilnahmeschein (pdf)
- Allgemeine Informationen für Studienortwechsler (pdf)
- Allgemeine Informationen für im Fach immatrikulierte Studierende (pdf)
- Formbrief zur Anrechnung (pdf)
- Formular zur Anrechnung von Modulen MPO 2013 (pdf)
- Formular zur Anrechnung von Modulen MPO 2024 (pdf)
- Antrag auf Ordnungswechsel 2013 - 2024 (pdf)
Pro Semester werden zwei Meldemöglichkeiten angeboten! Für das Sommersemester werden im April/Mai und Juni Meldetermine angeboten und für das Wintersemester im Oktober/November und Januar.
Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich per E-Mail als PDF
- Präsentation zur 1. Anmeldung der Masterarbeit 22. April 24 - SoSe 2024
- Präsentation zur 2. Anmeldung der Masterarbeit 10. Juni 24 - SoSe 2024
- Präsentation zum 1. Meldeverfahren der Masterprüfung 21. Oktober 2024 - WiSe 2024/2025
- Präsentation zum 2. Meldeverfahren der Masterprüfung 20. Januar 2025 - WiSe 2024/2025
- Formular Anmeldung zur Masterarbeit (pdf)
- Infoblatt "Was benötige ich zur Meldung"
- Formular "Themenblatt MA-Arbeit" (pdf)
- Infoblatt Bearbeitungshinweise MA-Arbeit (pdf)
- Vordruck für die Eigenständigkeitserklärung (pdf)
- Formular Antrag auf Studienabschluss (pdf)
- Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen
auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin - https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/Namensaenderung/Abschlussdokumente.html
Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FUDie bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.
Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten.
Nähere Informationen zu diesem Service:
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.