Hinweise zum Sommersemester, zu Prüfungen, Haus- und Abschlussarbeiten
News vom 27.03.2020
(Letzte Aktualisierung: 9.6.2020, erste Version 27.3.2020)
Liebe Studierende,
die derzeitige Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen, aber wir tun unser Bestes, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Wir dürfen Sie zunächst auf die zentralen Info-Seiten hinweisen:
- FU: https://www.fu-berlin.de/sites/coronavirus/index.html
- Fachbereich: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/Entwicklungen-wegen-der-COVID-19-Pandemie
- Studien-/Prüfungsbüro: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/news/Aktuelle--Informationen-des-Studien--und-Pruefungsbuero.html
- OSI: https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/studium/Corona/index.html
Aus Sicht unserer Arbeitsstelle sind uns folgende Punkte besonders wichtig:
Lehre im Sommersemester 2020
Es wird KEINE Präsenzveranstaltungen im Sommersemester geben; wir werden nahezu alle angekündigten Lehrveranstaltungen in virtueller Form anbieten. Details zum Lehrprogramm gehen nächste Woche online. Wir gehen – Stand heute – davon aus, dass ab dem 8. April Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen möglich sein werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Veranstaltungen platzbeschränkt sein, andere in geblockter Form stattfinden werden – das ist in der jetzigen Situation leider unvermeidlich und kommt letztlich auch Ihnen zu Gute.
Prüfungen, laufende Abschlussarbeiten und laufende Hausarbeiten
Grundsätzlich lauten die FU-weiten Regeln: Sie können von allen Prüfungen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Details dazu finden Sie auf den Seiten des Prüfungsbüros. Die Abgabe eines Attestes ist nicht nötig. Bei Abmeldung oder Rücktritt zählt der nicht angetretene oder abgebrochene Versuch nicht.
Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen ebenso wie für laufende Hausarbeiten sind seit dem 12. März "gehemmt“. Das bedeutet: Die Fristen laufen gerade nicht weiter, sondern sind angehalten. Die Uhren wurden angehalten. Für Hausarbeiten, deren Abgabefrist eigentlich der 31. März 2020 gewesen wäre, heißt das konkret: Zwischen dem 12. März (Start der „Hemmung“) und dem 31. März (ursprüngliche Frist) liegen 19 Tage. Diese 19 Tage stehen Ihnen noch zur Verfügung ab dem Zeitpunkt, an dem die Hemmung ausläuft. Da dieser Zeitpunkt aktuell nicht definiert ist, kann auch aktuell kein genaues Datum genannt werden. Wir empfehlen aber trotzdem (und in Ihrem eigenen Sinne), die Arbeiten zeitnah zu Ende zu bringen. Für BA- und MA-Arbeiten gelten analoge Regelungen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich immer auch auf den oben angegebenen zentralen Seiten, um den jeweils aktuellsten Stand zu kennen.
Präsenzprüfungen finden derzeit nicht statt. Dies betrifft für uns konkret den Nachholtermin für Kurztest und Klausur zur Vorlesung aus dem Wintersemester. Zur Frage, wie Prüfungen nach dem Sommersemester aussehen werden, wird es in Kürze weitere Informationen geben.
Geplante Abschlussarbeiten
Sofern Sie planen, im Sommersemester mit einer BA- oder MA-Arbeit zu beginnen und diese von unserer Arbeitsstelle (mit-)betreut werden soll, nehmen Sie bitte unbedingt umgehend Kontakt zu Ihrem Betreuer auf – ausnahmslos und unabhängig vom Stand Ihrer Vorbereitungen (und ggf. bereits unternommener Schritte, etwa unterschriebener Formblätter). Es wird in jedem Fall ein Kolloquium der Arbeitsstelle geben, wir müssen das aber sorgfältig planen, daher brauchen wir eine aktuelle Übersicht Ihrer Überlegungen, gerade auch im Lichte der oben geschilderten Rücktrittsoptionen!
Vielen Dank und achten Sie (auf) sich selbst und andere gerade in diesen Tagen!