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Masterstudiengang Politikwissenschaft

Der Masterstudiengang Politikwissenschaft wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Der konsekutive, stärker forschungsorientierte Masterstudiengang Politikwissenschaft ermöglicht Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses eine Erweiterung der fachlichen Kenntnisse sowie eine Vertiefung durch die Spezialisierung in einem Teilbereich des Faches. Ein besonderes Merkmal dieses Studienganges besteht in der Heranführung der Studentinnen und Studenten an die Forschungs- und Wissenschaftspraxis.

Im Masterstudiengang Politikwissenschaft werden den Studierenden vertiefte wissenschaftliche und berufsqualifizierende Kenntnisse vermittelt. Im Rahmen des Studiengangs werden die Studierenden für ein Promotionsstudium qualifiziert sowie für eine politikwissenschaftlich qualifizierte Tätigkeit im Bereich der Forschung in universitären und außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen sowie für verschiedene wissenschaftlich orientierte Tätigkeiten.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

Ansprechpartner*innen:

!!! WICHTIG !!!
Fragen zur Bewerbung und Zulassung richten Sie bitte ausschließlich an die Studierendenverwaltung, Bereich Bewerbung und Zulassung:
https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/master/index.html
Das Prüfungsbüro ist in den Bewerbungs- und Zulassungsprozess nicht involviert. Wir beantworten keine Rückfragen zu Bewerbungs-Ablehnungen!

Studienfachberater*in:
Prof. Dr. Thomas Rixen


Zuständigkeit im Prüfungsbüro:

  • Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
  • Sprechzeiten für diesen Studiengang:

  • Montag 11.00-13.00 Uhr persönliche Sprechstunde mit Wartemarke vor Ort
  • Dienstag 11.00-12.00 Uhr und Mittwoch 11.00-13.00 Uhr telefonisch unter 838 - 54624


Prüfungsausschuss:
Univ.-Prof. Dr. Bernd Ladwig
stellv. Univ.-Prof. Dr. Philipp Lepenies

Aktuelle Informationen

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Für den Bereich: Master Politikwissenschaft

Nächste Meldetermine für das WiSe 2024-2025

1. Meldetermin am 21. Oktober 2024 Informationen im Rahmen einer kleinen    Präsentation hier klicken 2. Meldetermin am 20. Januar 2025 Informationen im Rahmen einer kleinen    Präsentation hier klicken


Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt AUSSCHLIESSLICH per Email an ma-polwiss@polsoz.fu-berlin.de . Weiterführende Informationen entnehmen Sie gerne den Präsentationen.

Zusätzlich ggf. interessant  "Mein Weg zur Masterarbeit"  und "Suche nach Betreuer*in/Prüfer*in"

FAQ des Prüfungsbüros



Mithilfe dieser Verlinkung kommen Sie zu aktuellen Hinweisen zum laufenden Studium des Otto-Suhr-Instituts.

Beschlüsse allgemeiner Natur vom Prüfungsausschuss des Otto-Suhr-Instituts finden Sie HIER.

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Bei Fragen zu Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und FachwechslerInnen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende oder richten gezielte Anfragen an die E-Mail des Prüfungsausschusses: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de. Weiterführende Informationen finden Sie gerne auch unter: https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/osi/gremien/Pruefungsausschuss/index.html

Anträge auf Anrechnungen von Studienleistungen sowie Einstufungen in Fachsemester sind an die oben genannte E-Mailadresse zu senden.

Nur für Studierende nach MAPO 2013 + 2024

Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FU

Die bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.

Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten.

Nähere Informationen zu diesem Service:

Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html

Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html

Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Informationen zum affinen Modul erhalten Sie hier.

Des Weiteren haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich extern erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, darunter auch Sprachkurse für das Affine Modul anrechnen zu lassen. Hierfür nutzen Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare zur Anrechnung (siehe unten).

-Seit dem SoSe 2021 ist im Affinen Modul auch der "Sprachmix" möglich. Es können also 2 Module á 5 LP gleicher oder verschiedener Sprache besucht werden.

Informationen zum Affinen Modul

Formbrief zur Beantragung der Anrechnung

Antrag auf Anrechnung "Affines Modul"

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften