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Masterstudiengang Osteuropastudien

Der Masterstudiengang Osteuropastudien wird vom Osteuropa-Institut angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Der Masterstudiengang Osteuropastudien ermöglicht Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen und berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eine Vertiefung und Erweiterung ihrer fachlichen Kenntnisse durch eine Spezialisierung auf Staaten und Gesellschaften Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas. Er bietet breite geistes-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse über die Region Osteuropa. Der Studiengang ist zusätzlich mit dem Erwerb osteuropäischer Sprachen sowie berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten verbunden. Er ist disziplinenübergreifend und gegenwartsbezogen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Studiengangskoordinatorin: Sabine Pag

Zuständigkeit im Prüfungsbüro:

  • Wichtige Informationen zu den Sachbearbeiterinnen finden Sie unter Frau Kauka
  • Persönliche Sprechstunde Mittwochs 11.00-13.00 Uhr (bitte Wartemarke ziehen)
  • telefonisch unter 838 - 52350: Montag 11.00-13.00 Uhr, Dienstag 11.00 - 12-00 Uhr

Aktuelle Informationen:

Meldetermin für das Wintersemester 24/25:

1. 01.11.2024 - 20.11.2024 ---> Themenausgabe 27.11.2024 2. 02.12.2024 - 13.12.2024 ---> Themenausgabe 18.12.2024 3. 06.1.2025 - 22.01.2025 ---> Themenausgabe 29.01.2025

FAQ des Prüfungsbüros

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Formulare zur Anmeldung der Masterarbeit gem. Studien- und Prüfungsordnung 2023:

  • Formulare / Infos gem. Studien- und Prüfungsordnung 2018

Sonstige Formulare

Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)


War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin
oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Formulare / Infos gem. Studien- und Prüfungsordnung 2015

Formulare gem. Studien- und Prüfungsordnung 2015 nur für Studierende mit HEIMATUNI Tartu

Formulare / Infos gem. Studien- und Prüfungsordnung 2018

Formulare gem. Studien-und Prüfungsordnung 2018 nur für Studierende mit HEIMATUNI Tartu

Application for University Degree Only for Students with Home University Tartu

Formulare zur Anmeldung Doppel Master Moskau HSE Studien- und Prüfungsordnung 2018:

Formulare zur Anmeldung Doppel Master Moskau HSE Studien- und Prüfungsordnung 2018:

(NUR FÜR STUDIERENDE MIT AUSLANDSAUFENTHALT IN BERLIN)

Sehr geehrte Studierende,

jegliche Anträge auf Anrechnungen etc.sind an den Prüfungsausschuss des Master Osteuropastudien zu senden.

Unter folgendem Link finden Sie die Kontakmöglichkeiten:

https://www.oei.fu-berlin.de/institut/gremien/

Bitte beachte Sie, dass  es immer eine gewisse Bearbeitungszeit für jeden Antrag gibt. Nachfragen zu Anträgen etc. richten Sie bitte an den Prüfungsausschuss.
Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften