Masterstudiengang Nordamerikastudien
Der Masterstudiengang Nordamerikastudien wird vom John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).
Gegenstand
Im Masterstudiengang Nordamerikastudien werden historische Entwicklungen, Strukturen und Institutionen der Region Nordamerika analysiert und interpretiert sowie in ihre jeweiligen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, historischen und kulturellen Zusammenhänge eingeordnet. Darüber hinaus werden regionalwissenschaftliche Fragestellungen und Aufgaben disziplinübergreifend bearbeitet. Schwerpunktdisziplinen im Masterstudiengang Nordamerikastudien sind Geschichte, Kultur, Literatur, Politik, Soziologie und Wirtschaft.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Studiengangsverantwortliche: Dr. Martin Lüthe
StudienfachberaterIn: Anne Hecht (Studierende)
Zuständigkeit und Kontakt im Prüfungsbüro: Christiane Meiser ma-nas@polsoz.fu-berlin.de
AnsprechpartnerIn für den
Prof. Dr. Markus Kienscherf (Vorsitzender)
Prof. Dr. Sönke Kunkel (stellvertretende/r Vorsitzende/r) im WiSe 24/25 übernimmt Prof. Dr. James Dorson
Aktuelle Informationen
- siehe hier finden Sie aktuelle Informationen zu Urlaubszeiten oder eingeschränkter Sprechzeit / here you will find current information about vacation times or limited office hours
Sprechzeiten
- persönliche Sprechstunde Dienstag / personal office hours Tuesday 11.00 - 13.00 Uhr
Ihnestr. 21 Raum 303 - bitte Wartenummer ziehen / please take a waiting number
- telefonische Sprechstunde Mittwoch / telephone consultation hours Wednesday 11.00 - 12.00 und Donnerstag / and Thursday 11.00 - 13.00 Uhr
+49 30 838 52503
Anmeldungen für die Masterarbeit werden auch weiterhin nur per E-Mail vorgenommen. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen mit allen erforderlichen und ausgefüllten Nachweisen (Antrag auf Anmeldung und genehmigtes Themenblatt und Semesterbescheinigung) zusammen als PDF Datei dem Prüfungsbüro zu. Sie erhalten dann per E-Mail die Bestätigung über die offizielle Ausgabe des Themas und den Beginn der Bearbeitungszeit.
Registrations for the master thesis will continue to be made by e-mail only. Please send your documents together with all required and completed proofs (application for registration and approved topic sheet and semester certificate) as a PDF file to the examination office. You will then receive an e-mail confirming the official edition of the topic and the start of the processing time.
Die Abgabe Ihrer Masterarbeit erfolgt ebenso weiterhin nur als PDF Datei per E-mail an das Prüfungsbüro. Die Weitergabe an Ihre Prüfer*innen wird von dort gemacht. Sie bekommen eine Eingangsbestätigung.
The submission of your Master's thesis will also continue to take place only as a PDF file via e-mail to the Examination Office. The transfer to your examiners is done from there. You will receive a confirmation of receipt.
FAQ des Prüfungsbüros
Mein Studiengang im Campus Management (JFKI, LAI, OEI, PolSoz)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html
- Studien- und Prüfungsordnung 2005 (pdf)
- Erste Änderungsordnung 2007 (pdf)
- Zweite Änderungsordnung 2010 (pdf)
- Studien- und Prüfungsordnung ab WiSe 2011/12 (pdf)
- Erste Änderungsordnung ab SoSe 2012
- Studien- und Prüfungsordnung ab SoSe 2014
- Studien- und Prüfungsordnung ab WiSe 2015/16
- Erste Änderungsordnung 2016 für SPO 2011, 2014, 2015
Abschluss gemäß Studien- und Prüfungsordnung 2011/2012
(wird noch bis zum Ende des SoSe 2016 gewährleistet)
Anmeldeformulare bitte über das Prüfungsbüro anfordern
Abschluss gemäß Studien- und Prüfungsordnung 2014
(wird noch bis zum Ende des SoSe 2017 gewährleistet)
Abschluss gemäß Studien- und Prüfungsordnung 2015
Studienabschluss
Abweichung vom amtlichen Namen (*TIN)Studierende
Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten
Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Die bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.
Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten.
Nähere Informationen zu diesem Service:
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.