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Masterstudiengang Medien und Politische Kommunikation

Der Masterstudiengang Medien und Politische Kommunikation wird vom Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Der konsekutive, fachlich spezialisierte und stärker forschungsorientierte Masterstudiengang vertieft und erweitert die in einem Bachelorstudiengang der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder in vergleichbaren kommunikations- und medienwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen erworbenen grundlegenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet der politischen Kommunikation, insbesondere der medialen Politikvermittlung, des politischen Kommunikationsmanagements und des politischen Journalismus.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Studiengangskoordinator und Studienfachberater: Ansgar Koch M.A. (Mail: pukba@zedat.fu-berlin.de)

Zuständigkeit im Prüfungsbüro: Monika Einhoff M.A. (Mail: ma-mepolkomm@polsoz.fu-berlin.de)

Vorsitzende im Prüfungsausschuss: Univ.-Prof. Dr. Carola Richter

Aktuelle Informationen:

Bitte beachten Sie die vom IfPuK herausgegebene Information zum Umgang mit KI-Tools (pdf)

Sprechzeiten:

  • persönlichDienstag 11.00-13.00 Uhr  
  • telefonisch unter 838 - 59715: Montag 11.00-12.00 Uhr und Donnerstag11.00-13.00 Uhr
  • Mittwochs ist mein Büro nicht besetzt
FAQ des Prüfungsbüros

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung

Anerkennungen von Leistungen

Allgemeine Information der FU Berlin zum Thema "Anrechnung von Leistungen" finden Sie hier

Bei beiden Vorgängen ist  Ihr Ansprechpartner Herr Ansgar Koch, der  Studienfachberater  des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Bei ihm erhalten Sie auch weitergehende Informationen.


Leitfaden Transcript of Records (pdf)

Studien- und Prüfungsordnung 2016:

Vorlage Grade Report (Übersicht im laufenden Studium)

Vorlage Transcript of Records (Übersicht bei abgeschlossenem Studium)

Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt ausschließlich digital per E-Mail und ist nur außerhalb der Urlaubszeiten der Sachbearbeiterin möglich.

Zusätzlich zur fristgerechten digitale Einreichung Ihrer MA-Arbeit senden Sie bitte ein ausgedrucktes und gebundenes Exemplar inklusive Eigenständigkeitserklärung  (aber ohne Anhänge) per Post an das Prüfungsbürosiehe

Anmeldung Masterarbeit

Masterstudien- und -prüfungsordnung 2017


Masterstudien- und -prüfungsordnung 2011

Studienabschluss/Abschlussdokumente


Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FU

Die bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.

Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten. Dafür benötigen Sie eine Publikationsempfehlung mit Unterschriften Ihrer Prüfer*innen. 

Diese Publikationsgenehmigung laden Sie bitte während des Anmeldeprozesses im Refubium als PDF-Datei hoch. 

Nähere Informationen zu diesem Service:

Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html

Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html

Abweichung vom amtlichen Namen (*TIN)Studierende

Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten 


Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

 Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert

Hier finden Sie die Vorgaben für die Prüfungsberechtigung.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften