Masterstudiengang Politikwissenschaft (dt.-frz.)
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft - Affaires européennes/Affaires internationales wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und dem Institut d´Etudes Politiques de Paris (Sciences Po) angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester). Bei diesem Studiengang handelt es sich um einen deutsch-französischen Doppelmaster.
Gegenstand
Durch die Komplementarität der Studiengänge an den beiden Partnerinstituten vertiefen und erweitern die Studierenden ihre forschungsorientierten politikwissenschaftlichen Fähigkeiten und erwerben zugleich anwendungsbezogene Kompetenzen, die in vielfältigen Tätigkeiten in Wirtschaft, Politik,Verwaltung und Medien sowie in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen genutzt werden können.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Studien- und Prüfungsleistungen erwerben die Studierenden den Master of Arts in Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin und den Master de Sciences Po mit den Spezialisierungen „Affaires internationales“ oder „Affaires Européennes“.
Bitte besuchen Sie unseren Online-Studienfachwahl-Assistenen (OSA) zum Doppelmaster für eine ausführliche Darstellung der Inhalte des Programmes:
https://www.osa.fu-berlin.de/politikwissenschaft_dtfrma/start/startseite/index.html
Ansprechpartner*innen
Fragen zu Bewerbung und Zulassung:
https://www.sciencespo.fr/admissions/en/content/graduate-dual-degrees
und
Studiengangsverantwortliche u. Studienfachberaterin:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp
Studiengangskoordinator:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp per mail an DF-Studien@Polsoz.fu-berlin.de
Zuständigkeit im Prüfungsbüro
- Sämtliche Anfragen bitte an Stefanie Herzog: ma-polwiss@polsoz.fu-berlin.de
- Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
- Sprechzeiten für diesen Studiengang:
- Montag 11.00-13.00 Uhr pesönliche Sprechstunde mit Wartemarke vor Ort
- Dienstag 11.00-12.00 Uhr und Mittwoch 11.00-13.00 Uhr telefonisch unter 838 - 54624
Prüfungsausschuss:
Univ.-Prof. Dr. Bernd Ladwig
stellv. Univ.-Prof. Dr. Philipp Lepenies
Aktuelle Informationen
---FAQ des Prüfungsbüros
Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html
Nächste Meldetermine für das WiSe 2024-2025
1. Meldetermin am 21. Oktober 2024 Informationen im Rahmen einer kleinen Präsentation hier klicken 2. Meldetermin am 20. Januar 2025 Informationen im Rahmen einer kleinen Präsentation hier klicken Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt AUSSCHLIESSLICH per Email an ma-polwiss@polsoz.fu-berlin.deWeiterführende Informationen entnehmen Sie gerne der Präsentation.
Zusätzlich ggf. interessant "Was benötige ich zur Meldung?"
Dies alles finden Sie auch unter der Rubrik "Abschlussphase".
Mithilfe dieser Verlinkung kommen Sie zu aktuellen Hinweisen zum laufenden Studium des Otto-Suhr-Instituts.
Beschlüsse allgemeiner Natur vom Prüfungsausschuss des Otto-Suhr-Instituts finden Sie HIER.
Bewerbung und Zulassung
Der gesamte Bewerbungsprozess wird von der französischen Seite betreut. Sie können sich daher nur online über das Bewerbungsportal von Sciences Po Paris (http://www.sciencespo.fr/admissions/en/content/graduate-dual-degrees) für die Doppelmasterstudiengänge bewerben.
Die Bewerbungsfrist (Studienbeginn immer nur zum Wintersemester) ist in der Regel Ende März – das genaue Datum wird auf der Homepage von Sciences Po und auf der Seite der Arbeitsstelle Deutschland und Frankreich im Vergleich (siehe unten) bekannt gegeben, sobald es feststeht.
Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier:
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Bei Fragen zu Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und FachwechslerInnen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende oder richten gezielte Anfragen an die E-Mail des Prüfungsausschusses: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de.Weiterführende Informationen finden Sie gerne auch unter:https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/osi/gremien/Pruefungsausschuss/index.html
Anträge auf Anrechnungen von Studienleistungen sowie Einstufungen in Fachsemester sind an die oben genannte E-Mailadresse zu senden.
Allgemeine Informationen für Studienortwechsler (pdf) - Allgemeine Informationen für im Fach immatrikulierte Studierende (pdf)
- Formbrief zur Anerkennung (pdf)
- Formular Antrag auf Anrechnung MPO 2013 (pdf)
- Formular Antrag auf Anrechnung MPO 2024 (pdf)
- Antrag auf Ordnungswechsel 2013 - 2024 (pdf)
Pro Semester werden zwei Meldemöglichkeiten angeboten! Für das Sommersemester werden im April/Mai und Juni Meldetermine angeboten und für das Wintersemester im Oktober/November und Januar.
Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich per E-Mailals PDF.- Präsentation zum 1. Meldeverfahren der Masterprüfung 22. April 2024 - SoSe 2024
- Präsentation zum 2. Meldeverfahren der Masterprüfung 10. Juni 2024 - SoSe 2024
- Präsentation zum 1. Meldeverfahren der Masterprüfung 21. Oktober 2024 - WiSe 2024/2025
- Präsentation zum 2. Meldeverfahren der Masterprüfung 20. Januar 2025 - WiSe 2024/2025
- Formular Anmeldung zur Masterarbeit (pdf)
- Formular Antrag auf Studienabschluss (pdf)
- Infoblatt "Was benötige ich zur Meldung"
- Vordruck für das Themenblatt der Masterarbeit (pdf)
- Infoblatt Bearbeitungshinweise zur MA-Arbeit
- Vordruck Eigenständigkeitserklärung (pdf)
- Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen
auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin - https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/Namensaenderung/Abschlussdokumente.html
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Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Die bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.
Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten.
Nähere Informationen zu diesem Service:
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.