Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Der Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft wird vom Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der BA-Studiengang kann wahlweise als 90 LP-Kernfach oder in Kombination mit einem anderen Kernfach als 60 LP-Modulangebot studiert werden.
Gegenstand
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ist ein transdisziplinär ausgerichtetes, insbesondere sozialwissenschaftliches Fach, das unter verschiedenen fachwissenschaftlichen Perspektiven die Bedingungen, Strukturen, Prozesse, Inhalte und Wirkungen von medialer Kommunikation, insbesondere Massenkommunikation, erforscht und an deren Gestaltung mitwirkt. Dazu gehören alle Bereiche der direkten und medial vermittelten öffentlichen Kommunikation, einschließlich Organisationskommunikation sowie neuerer Formen computervermittelter und netzbasierter Kommunikation.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
FAQ des Prüfungsbüros
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Studiengangskoordinator und Studienfachberater: Ansgar Koch, M.A. (Mail: pukba@zedat.fu-berlin.de)
Zuständigkeit im Prüfungsbüro: Monika Einhoff, M.A. (Mail: ba-puk@polsoz.fu-berlin.de)
Vorsitzende im Prüfungsausschuss: Univ.-Prof. Dr. Carola Richter
Aktuelle Informationen
Bitte beachten Sie die vom IfPuK herausgegebene Information zum Umgang mit KI-Tools (pdf)
Sprechzeiten:-
persönlich: Dienstag 11.00-13.00 Uhr
-
telefonisch unter 838 - 59715: Montag 11.00-12.00 Uhr und Donnerstag 11.00-13.00 Uhr
- Mittwochs ist mein Büro nicht besetzt
Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html
Online-Studienfachwahl-Assistent
Bitte nutzen Sie auch die Beratungsangebote am Institut.
Für Fachsemestereinstufungen (bei Studienort- oder Studiengangwechsel) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des Instituts.
Über die Zulassungsvoraussetzungen bzw. Immatrikulation informieren Sie sich bitte beim Bereich Bewerbung und Zulassung.
Allgemeine Informationen der FU Berlin zu Anrechnungen von Leistungen finden Sie hier
Für den Anerkennungsprozess:
- Bitte füllen Sie den Formbrief aus, den Sie weiter unten in diesem Text finden und ordnen Sie im Anhang dieses Formulars Ihre bislang absolvierten Lehrveranstaltungen den Modulen des Bachelorstudiengangs Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (PuK) zu.
- Für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen benötigen wir zusätzlich eine separate Auflistung sämtlicher Lehrveranstaltungen, die Sie sich im Bachelorstudiengang PuK anerkennen lassen möchten. In der Auflistung müssen genaue Angaben zum Inhalt und Zeitumfang jeder Lehrveranstaltung sowie zu der von Ihnen erbrachten Leistung enthalten sein.
- Außerdem benötigen wir Fotokopien aller Leistungsnachweise. Wir erkennen im Regelfall nur Leistungsnachweise an, wenn diese benotet sind und aus ihnen hervorgeht, welche schriftliche Leistung (z.B. Klausur oder Hausarbeit) Sie erbracht haben. Falls einzelne Leistungsnachweise noch nicht vorliegen sollten oder Sie noch Kurse im laufenden Semester besuchen, dann sollten Sie die betreffenden Lehrveranstaltungen separat auflisten. Die zugehörigen Leistungsnachweise können Sie vor Ausstellung des Einstufungsbescheids noch nachreichen.
- Betrifft nur Bewerber für das Kernfach PuK: Wenn Sie bereits fachlich einschlägige Praktika absolviert oder Lehrveranstaltungen mit berufspraktischem Bezug besucht haben, dann sollten Sie auch hierzu Nachweise (z.B. Praktikumszeugnis) mitschicken. Denn eventuell vorhandene Berufserfahrung kann Ihnen gegebenenfalls für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung angerechnet werden.
Bitte sortieren Sie die Leistungsnachweise vor und nummerieren Sie diese. Orientieren Sie sich bei der Nummerierung an der Reihenfolge, in der die Module im Anhang des Formbriefs aufgeführt sind. Senden Sie den ausgefüllten Formbrief, die separate Auflistung aller Lehrveranstaltungen mit Angaben zu Inhalt und Leistung sowie die Fotokopien Ihrer Leistungsnachweise an folgende Adresse:
Fachbereich Politik- u. Sozialwissenschaften
Prüfungsausschuss für Publizistik- und
Kommunikationswissenschaft
Ihnestraße 21
14195 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Der Prüfungsausschuss
Formbrief für eine Fachsemestereinstufung nach der Studien-/Prüfungsordnung 2013 (pdf)
Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (BPO 2010 -> BPO 2013)
- Informationen zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
- Antrag zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (60 LP Modulangebot)
- Antrag zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (Kernfach)
- Die Folien zur Informationsveranstaltung am 15.10.2013 finden Sie hier
Der Weg zu einem Transcript of Records
Englische Vorlagen:
Grade Report SPO 2013 (im laufenden Studium)
Transcript of Records SPO 2013 (abgeschlossenes Studium)
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich digital per E-Mail und ist nur außerhalb der Urlaubszeiten der Sachbearbeiterin möglich.
Zusätzlich zur fristgerechten digitale Einreichung Ihrer BA-Arbeit senden Sie bitte ein ausgedrucktes und gebundenes Exemplar inklusive Eigenständigkeitserklärung (ohne eventueller Anhänge) per Post an das Prüfungsbüro: siehe
STUDIENORDNUNG 2013
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Formular (pdf): Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit, SPO 2013
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Formular (pdf): Themenblatt, SPO 2013 - Auf dem Themenblatt MÜSSEN Erst- UND Zweitprüfer*in unterschrieben haben.
Studienordnung 2010
- Leitfaden zur Anmeldung der Bachelorarbeit (SPO 2010)
- Formular (pdf): Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit, SPO 2010
- Formular (pdf): Themenblatt, SPO 2010 Auf dem Themenblatt MÜSSEN Erst- UND Zweitprüfer*in unterschrieben haben.
- Vordruck Eigenständigkeitserklärung (pdf)
Studienabschluss / Abschlussdokumente
Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Ein entsprechendes Formular hierfür finden Sie HIER.
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktionert die Veröffentlichungen eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
Abweichung vom amtlichen Namen (*TIN)Studierende
Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert
Informationen zur Prüfungsberechtigung finden Sie hier.