Bachelorstudiengang Sciences Sociales
Der Doppelbachelorstudiengang Politikwissenschaft - Sciences Sociales wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und der Fondation Nationale des Sciences Politiques / Institut d´Etudes Politiques de Paris angeboten (Regelstudienzeit: 8 Semester).
Gegenstand
Es handelt sich um ein integriertes deutsch-französisches Studienprogramm, welches von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH-UFA) gefördert wird. Das Studium vermittelt grundlegende Fachkenntnisse und sichert durch das obligatorische Auslandsstudium eine überdurchschnittliche interkulturelle Kompetenz. Hierdurch werden ebenfalls die sprachlichen Fertigkeiten gefördert sowie die Fähigkeit, kulturell bedingte Besonderheiten auf unterschiedlichen Ebenen zu erkennen und zu verstehen. Das Studium ermöglicht, Tätigkeiten im interkulturellen Kontext, insbesondere im deutsch-französischen und europäischen Bereich, auszuüben. Im Rahmen des vierjährigen Studiums erwerben die Studierenden zwei international anerkannte Studienabschlüsse:
• Bachelor of Arts in Politikwissenschaft – Sciences Sociales der Freien Universität Berlin
• Diplôme du Collège universitaire de Sciences Po (Bachelor of Arts)
Für mehr Informationen zum Studiengang besuchen Sie gerne unseren Online-Studienfachwahl-Assistenten (OSA): https://www.osa.fu-berlin.de/sciences_sociales/start/start/index.html
Ansprechpartner*innen
Studiengangsverantwortliche*r:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp
Zuständigkeit im Prüfungsbüro
Sämtliche Anfragen bitte an:
Teresa Kauka BA-sciences-sociales@polsoz.fu-berlin.de
Prüfungsausschuss:
Prof. Dr. Bernd Ladwig
Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
- Persönliche Sprechstunde Montag 11.00-13.00 Uhr (bitte Wartemarke ziehen)
- telefonisch unter 838 - 52350: Dienstag 11.00-12.00 Uhr, Mittwoch 11.00 - 13.00 Uhr
Aktuelle Informationen
Meldetermine im Wintersemester 2024/2025:21.10.2024 - Präsentation zur Anmeldung 20.01.2025 - Präsentation zur Anmeldung
FAQ des Prüfungsbüros
Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html
Bewerbung und Zulassung
Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn (immer nur zum Wintersemester) liegt jeweils 6 Wochen vor dem Termin Ihres Auswahlgespräches. Die erste Runde der Auswahlgespräche findet in Nancy statt; die zweite Runde findet in Berlin statt (beide in der Regel im Mai). Die genauen Daten der Auswahlgespräche werden zu gegebener Zeit auf der Seite der Arbeitsstelle Deutschland und Frankreich im Vergleich (siehe unten) bekanntgegeben.
Sie können selber bestimmen, wo Sie am Auswahlgespräch teilnehmen möchten (Nancy oder Berlin). Da im Doppel-Bachelor das Prinzip der "rolling admissions" herrscht, können Sie schon ab Ende Oktober des Vorjahres Ihre Bewerbung auf der Homepage von Sciences Po hochladen.
Der gesamte Bewerbungsprozess wird von der französischen Seite betreut. Sie können sich daher nur über das Online-Bewerbungsportal von Sciences Po (http://www.sciencespo.fr/admissions/en/content/dual-ba-freie-universitaet-berlin) für die Doppeldiplomstudiengänge bewerben.
Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier:
Bei Fragen zu Anerkennungen/Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und FachwechslerInnen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende. Die E-Mail Adresse des Prüfungsausschusses ist: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de.
Das Prüfungsbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften ist zugleich Geschäftsstelle des OSI-Prüfungsausschusses. Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen, auch Einstufungen in Fachsemester, sind im Prüfungsbüro oder im Briefkasten des Prüfungsbüros (Raum 320) einzureichen. In der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie ist für die Einreichung von Anträgen auf Anrechnungen die oben genannte E-Mailadresse zu nutzen.
Wie erhalte ich ein Transcript of Records?
Meldung zur Bachelorarbeit
- Formular Anmeldung zur BA-Arbeit (pdf) - Studien- und Prüfungsordnung von 2019
- Formular Themenblatt BA-Arbeit (pdf) - Studien- und Prüfungsordnung von 2019
- Formular Eidesstattliche Erklärung BA-Arbeit
- Bearbeitungshinweise für die BA-Arbeit - Studien- und Prüfungsordnung 2019
- Formular "Anmeldung zur BA-Arbeit" (pdf) - Studien- und Prüfungsordnung 2013
- Formular "Themenblatt BA-Arbeit" (pdf) - Studien- und Prüfungsordnung 2013
- Berarbeitungshinweis für die BA-Arbeit (pdf) - Studien- und Prüfungsordnung 2013
Feststellung Studienabschluss
Formular Anmeldung zum Studienabschluss Bachelor (pdf)
Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Ein entsprechendes Formular hierfür finden Sie HIER.
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktionert die Veröffentlichungen eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
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Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der
fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der
Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen
Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss
unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu
machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder
der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der
Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der
gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden
Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit
entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das
ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten
des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für
Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.