Wer unterschreibt die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) für das BAföG-Amt?
Das Formblatt 5 ist von einem zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte zu unterzeichnen oder von dem/der BAföG-Beauftragen des jeweiligen Instituts, daher wenden Sie sich bitte an eine/n Professor/in des Instituts, an dem Ihr Kernfach angesiedelt ist oder an den/die BAföG-Beauftrage/n.