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Allgemeine Hinweise und Vorlagen

Vorlage für die Eigenständigkeitserklärung

Muster Deckblatt

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt digital. Bitte senden Sie Ihren Antrag sowie sämtliche für die Antragstellung benötigten Dokumente ausschließlich per E-Mail an PA-OSI@PolSoz.FU-Berlin.de

Der Prüfungsausschuss tagt während der Vorlesungszeit i. d. R. jeden zweiten Dienstag um 9.00 Uhr. In der vorlesungsfreien Zeit sowie während der Schulferien kann hiervon abgewichen werden, so dass es ggf. zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Auch in Zeiten hohen Antragsaufkommens kann eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nicht garantiert werden!

Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb mit ausreichendem Vorlauf zur benötigten Entscheidung! Antragsfrist

Anträge an den Prüfungsausschuss können nur dann auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Ausschusssitzung aufgenommen werden, wenn sie bis 12 Uhr des Vortags (Werktag) der Sitzung vollständig bei der Geschäftsstelle eingereicht wurden. Eine Aufnahme auf die Tagesordnung garantiert, insbesondere in Zeiten hoher Arbeitsbelastung, keine Entscheidung in der entsprechenden Sitzung; je nach Umfang der Tagesordnung können Anträge auch in eine der folgenden Sitzungen vertagt werden.

Vorabeinschätzung und Verbindlichkeit von Anrechnungen

Der Prüfungsausschuss entscheidet über Anrechnungen ausschließlich in seinen Sitzungen, nur auf Antrag und erst dann, wenn die zur Anrechnung beantragte Leistung bereits vorliegt. Unverbindliche Vorab-Einschätzungen sind aus Kapazitätsgründen ausgeschlossen. Auf Antrag erfolgte Anrechnungen sind bindend und nicht revidierbar.

Leitlinien im Umgang mit Plagiaten am OSI

Beschluss vom 26.11.2019

Die Leitlinien als Download

Modul Forschungspraxis

Das Modul Forschungspraxis soll grundsätzlich am OSI erbracht werden. Eine Anrechnung ist in Einzelfällen möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorliegen von zwei inhaltlich zusammen passenden Lehrveranstaltungen auf Masterniveau
  • Methodenschwerpunkt
  • Hausarbeit/Projektarbeit im Umfang von 8.000 Wörtern

Eine Anrechnung ist nur im Ganzen möglich (d.h. keine Anrechnung von Einzelveranstaltungen).

Da die Überprüfung der oben genannten Voraussetzungen im Vorfeld schwierig ist, können Vorabanrechnungen des Moduls im Fall von Auslandsaufenthalten nur unter Vorbehalt erfolgen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt Studierenden daher aus Gründen der Planungssicherheit dringend, für ihren Auslandsaufenthalte eher Lehrveranstaltungen aus anderen Modulen zu wählen.

Affiner Bereich

Im Affinen Bereich können nur vollständige Module im Umfang von 10 LP angerechnet werden. Für die Anrechnung werden entsprechend zwei Lehrveranstaltungen und eine Prüfung (bzw. Kurse im Umfang von 4 SWS und eine Prüfung) benötigt. Grundsätzlich sollten die Leistungen aus einem Modul eines Studiengangs einer andere Hochschule/eines anderen Fachbereichs stammen. In Ausnahmefällen können auch fachlich zusammenhängende Leistungen aus unterschiedlichen Modulen anerkannt werden, diese müssen aber einen engen inhaltlichen Bezug aufweisen. Liegt nur eine LV aus einem bestimmten Bereich vor, kann keine Anrechnung erfolgen.

Der Fachbereich hält im Rahmen von Kontingentvereinbarungen Plätze in Modulen anderer Studiengänge für OSI-Studierende bereit, die regulär belegt und abgeschlossen werden können. Diese regelhafte Belegung sollte der nachträglichen Anrechnung vorgezogen werden, da sie planungssicherer ist.

ABV-Bereich

Für alle extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, die im ABV-Bereich angerechnet werden sollen, müssen Sie eine Anrechnungsempfehlung des anbietenden Bereichs (Sprachenzentrum, MvBZ, ZEDAT, Career Service usw.) einholen. Dies gilt auch für Studierende, die über Erasmus ins Ausland gehen. Zu einer Übersicht der verschiedenen Kompetenzbereiche und deren Ansprechpersonen kommen Sie hier.

Für die Anrechnung der National Model United Nations (NMUN) sowie der Model European Union als Modul Gesprächsführung und Verhandlung (Bereich Kommunikative Kompetenzen) liegen dem Prüfungsausschuss pauschale Anrechnungsempfehlungen des Career Service vor, hierfür müssen entsprechend keine individuellen Anrechnungsempfehlungen mehr eingeholt werden.

X-Tutorials (studentische Forschungsprojekte im Rahmen der Berlin University Alliance) sowie X-Student-Research Groups (Forschungsprojekte mit Nachwuchsforschenden im Rahmen der Berlin University Alliance) können im ABV-Kompetenzbereich Forschungsorientierung wie folgt angerechnet werden:

  • „Forschungsarbeit A“ (5 LP) wenn ein X-Tutorial/eine X-Student Research Group (6 LP) absolviert wurde
  • „Forschungsarbeit B“ (10 LP) wenn zwei X-Tutorials/zwei X-Student Research Groups absolviert wurden.

Studierende, die sich in den Gremien der Freien Universität engagieren, können sich dies unter bestimmten Umständen als Praktikum anrechnen lassen. Informationen dazu finden Sie hier.

Ablauf von Einstufungsverfahren (Bewerbung und Einstufung in ein höheres Fachsemester)

Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester eines BA-Studiengangs bzw. BA-Modulangebots gilt folgender Ablauf:

  1. Sie bewerben sich für das passende höhere Fachsemester (z.B. das 3. FS). Für alle Studiengänge des OSI sind Bewerbungen für das 3. oder 5. FS nur zum Winter- und für das 2., 4. oder 6. FS nur zum Sommersemester möglich.
  2. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und im Auswahlverfahren einen freien Platz im gewünschten FS zugewiesen bekommen, erhalten Sie für dieses eine Zulassung unter Vorbehalt.
  3. Sie stellen Sie beim Prüfungsausschuss des OSI einen Antrag auf Einstufung. Dieser besteht aus einem Formbrief, einem studiengangsspezifischen Formular, Ihrem Zulassungsbescheid (siehe 2.) sowie Nachweisen Ihrer bereits an anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbrachten Leistungen. Formbrief und Formulare finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten des Prüfungsbüros.
  4. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid mit der Angabe, in welches FS Sie auf Grundlage der Ihnen anrechenbaren Leistungen immatrikuliert werden können.
  5. Sie legen den Bescheid dem Immatrikulationsbüro vor und werden in das höhere FS immatrikuliert. Weist der Bescheid des Prüfungsausschusses ein anderes Fachsemester aus als das, für das Sie eine Zulassung unter Vorbehaltung erhalten haben, können Sie nach Maßgabe freier Plätze ggf. in ein anderes höheres FS immatrikuliert werden.

Für die Einstufung spielt die Anzahl der von Ihnen an einer anderen Hochschule/in einem anderen Studiengang erworbenen Leistungspunkte/Credits eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend ist die Passfähigkeit zur Modulstruktur in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs, in den Sie immatrikuliert werden wollen.

Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester eines MA-Studiengangs ist der Ablauf anders. Hier reichen Sie bereits mit  der Bewerbung Nachweise Ihrer bereits an anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbrachten Leistungen ein und werden direkt eingestuft. Nach Ihrer Immatrikulation müssen Sie die Leistungen dann noch formal über den Prüfungsausschuss anrechnen lassen.

Wortzahl von schriftlichen Arbeiten

Der Prüfungsausschuss empfiehlt Studierenden, beim Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten die durch die Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebene Wortzahl nicht um mehr als 10% zu über- oder unterschreiten, da dies ggf. zu einem Punktabzug aufgrund formaler Mängel führen kann. Lehrende sollen ihre diesbezüglichen Erwartungen eindeutig festlegen und kommunizieren. Bei der Wortzählung sollen nach Auffassung des Prüfungsausschusses Fußnoten und Bibliographie einbezogen werden, der Annex hingegen nicht.

SFB 700
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