Unsere Schwerpunkte in Forschung und Lehre umfassen Studien zum Föderalismus bzw. zu verschiedenen Aspekten von Mehrebenensystemen, zum Parlamentarismus, zur öffentlichen Verwaltung sowie zu Koalitionen. Dabei beziehen wir vergleichende Perspektiven ebenso ein wie Aspekte der Europäisierung des politischen Systems. Wir befassen uns auch mit Forschungen zu Ost- bzw. Ostmitteleuropa, z.B. zu der Ukraine oder Russland.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise weiter unten.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team gerne zur Verfügung.
Adresse
Ihnestraße 22
Raum 204/5a
14195 Berlin
Sekretariat | Daniela Brödemann |
Telefon | +49 30 838 57871 |
E-Mail (Auskunft) |
Wichtige Hinweise
Wenden Sie sich bitte für Terminvereinbarungen sowie allgemeine organisatorische Fragen (besonders in Bezug auf Lehrveranstaltungen) immer an das Sekretariat. Das Sekretariat ist bis auf Weiteres nur per Mail oder telefonisch zu erreichen!
Für Fragen in Bezug auf das Studium (z.B. Blackboard), schreiben Sie bitte eine E-Mail an polsystem@polsoz.fu-berlin.de. Sollten Sie nicht in einem Blackboard-Kurs eingeschrieben sein, beachten Sie bitte: Sie haben die Möglichkeit, sich selbst in Blackboard-Kurse einzuschreiben. Sprechen Sie sich hierzu mit Kommilliton*innen ab, oder nutzen Sie die FAQs der ZEDAT.
Für Sprechstunden vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail an polsystem@polsoz.fu-berlin.de, in der Sie Ihr Anliegen mitteilen.
Zur Besprechung von Bachelor- oder Masterarbeiten schicken Sie uns bitte eine Woche vorher ein Exposé im Umfang von einer Seite an polsystem@polsoz.fu-berlin.de.
Das Exposé sollte die Fragestellung der Arbeit, zentrale Annahmen sowie Ideen zur Operationalisierung enthalten, evtl. auch offene Fragen, die Sie im Gespräch erörtern möchten. Das Exposé sollte uns spätestens sechs Wochen vor der Anmeldung Ihrer Arbeit im Prüfungsbüro zugesandt werden.
Für ein Gutachten (für Stipendien o.Ä.) schicken Sie uns bitte mind. 4 Wochen vor Ende Ihrer Frist die entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Leistungsnachweise). Voraussetzung für Gutachten ist, dass der/die Bewerber/in aus mindestens einem Seminar bekannt ist und dort mindestens ein „Gut“ (1,7) erzielt wurde.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ich lediglich aufgrund der Teilnahme an einer Vorlesung und einer darin vergebenen Note kein Vorschlagsgutachten bzw. eine Empfehlung verfassen kann. Auf dieser Grundlage kann ich weder argumentieren, Sie hinreichend zu kennen, noch kann ich eine glaubwürdige und substanzielle Beurteilung Ihrer Diskussionsbeiträge und Ihrer Person verfassen.