Springe direkt zu Inhalt

Dipl.-Pol. Jan Brezger

B9_Brezger_hoch

Arbeitsbereich Politische Theorie und Philosophie

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, September 2011 - September 2016

Weitere Informationen finden Sie hier

Lebenslauf

Weitere Informationen finden Sie hier.

  • 09/2011 - 09/2016: wissenschaftlicher Mitarbeiter am Arbeitsschwerpunkt Politische Theorie und Philosophie (vormals Theorie und Ideengeschichte); Dissertationsvorhaben zur Debatte um das moralische Recht auf Einwanderung/ Ausschluss
  • 01/2010 - 08/2011: studentische Hilfskraft im Teilprojekt B9 des SFB 700
  • 09/2008 - 05/2009: Auslandsaufenthalt an der Johns Hopkins University, Baltimore
  • 04/2005 - 07/2011: Studium der Politikwissenschaft (Diplom) am Otto-Suhr-Institut

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2016

Hauptseminar (16070): Normative Fragen der Migration, zusammen mit Valentin Beck

Dienstag, 16.00-18.00 Uhr, Habelschwerdter Allee 30, Seminarraum SER 1

Die Kontrolle und Beschränkung der Einwanderung gilt als eine unanfechtbare Kernkompetenz des Staates. Die Entscheidung darüber, wie viele und welche MigrantInnen Zutritt zum Staatsgebiet erhalten, liegt in der Hand der staatlichen Behörden. Davon (teilweise) ausgenommen sind lediglich Flüchtlinge und nachziehende Familienangehörige. In der normativen politischen Theorie wurden Fragen der Migration lange Zeit kaum berücksichtigt. Dabei stellt sich jedoch die grundsätzliche Frage, ob Staaten bzw. die StaatsbürgerInnen überhaupt ein Recht auf Regulierung der Zuwanderung haben sollten oder ob hingegen potentiellen MigrantInnen ein Recht auf Einwanderung zusteht. Ist der Ausschluss von einwanderungswilligen Personen gerechtfertigt oder handelt es sich hierbei vielmehr um ein „modernes Äquivalent feudaler Privilegien“ (Joseph Carens)? Der erste Teil des Seminars widmet sich dieser Debatte in der normativen politischen Theorie. Dabei wird aus unterschiedlichen Perspektiven nach den Gründen gefragt, die für ein staatliches Recht auf Ausschluss bzw. für ein Recht auf Einwanderung sprechen. Der zweite Teil des Seminars fokussiert normative Folgefragen, die aus der Annahme eines staatlichen Rechts auf Einwanderungsbeschränkung resultieren: Wie eng bzw. breit sollte der Flüchtlingsbegriff gefasst werden? Welche juridischen Rechte haben „Menschen ohne Papiere“ – und welche sollten sie haben? Wem steht die Option zur Einbürgerung offen – und wem sollte sie gewährt werden? Inwiefern sind normative Fragen des interkulturellen Zusammenlebens auch für den staatlichen Umgang mit Einwanderung relevant? Und müssen womöglich auch negative Effekte auf Auswanderungsländer, wie sie u.a. anhand des Brain-Drain-Begriffs diskutiert werden, Berücksichtigung erfahren?

Literatur zur Einführung:

Carens, Joseph H. (2013): The Ethics of Immigration. Oxford: Oxford University Press.

Wellman, Christopher Heath (2015): Immigration. In: The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Summer 2015 Edition), Edward N. Zalta (ed.), http://plato.stanford.edu/archives/sum2015/entries/immigration/.

Wellman, Christopher Heath/Cole, Phillip (2011): Debating the Ethics of Immigration. Is There a Right to Exclude? Oxford: Oxford University Press.

Lehrveranstaltung im Wintersemester 2015/2016

Hauptseminar (15210): Territoriale Rechte, zusammen mit Andreas Cassee

Dienstag, 14.00-16.00 Uhr, Ihnestr. 21/B

Territoriale Rechte Unter welchen Bedingungen ist ein Staat dazu berechtigt, einen bestimmten Teil der Erdoberfläche als sein Territorium zu beanspruchen? Und welche Rechte genießt ein Staat mit Blick auf sein Staatsgebiet? Lassen sich neben dem Recht, auf dem Territorium verbindliche Normen zu setzen, beispielsweise auch Ansprüche auf die exklusive Nutzung natürlicher Ressourcen auf dem Staatsgebiet oder Ausschlussrechte gegenüber Einwanderungswilligen rechtfertigen? Diese Fragen sollen im Rahmen des Seminars unter politiktheoretischen Gesichtspunkten diskutiert werden, wobei sowohl klassische Texte als auch Beiträge aus der neueren Debatte gelesen werden. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf Grundlagenfragen, welche die Theorie territorialer Rechte betreffen. Am Rande soll aber auch auf Anwendungsfragen mit Blick auf natürliche Ressourcen, Einwanderung oder Sezession eingegangen werden.

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2015

Im Sommersemester 2015 habe ich keine Lehrveranstaltung angeboten.

Lehrveranstaltung im Wintersemester 2014/2015

PS/MWA (15004): Demokratietheorien

Mittwoch, 12.00-16.00 Uhr, Ihnestr. 21/F

Das Seminar führt in (normative) Demokratietheorien ein und befasst sich mit zentralen Fragen rund um die Idee der kollektiven politischen Selbstbestimmung: Wie wird Demokratie begründet? Welchen Wert hat die kollektive politische Selbstbestimmung? Wie hat sich die Idee der Demokratie entwickelt? Welche Formen und Modelle der Demokratie werden von den jeweiligen VertreterInnen vorgeschlagen? Welche Rolle spielen darin die einzelnen BürgerInnen? Und wer gehört überhaupt zur Gruppe derjenigen, die sich selbst bestimmen?

Das Proseminar ist speziell für StudieneinsteigerInnen konzipiert. Es führt in die Grundtechniken des wissenschaftlichen Arbeitens ein. Neben der Literaturrecherche, dem korrekten Zitieren und der Datenbankverwaltung behandelt das Seminar auch den Umgang mit theoretischen Texten (lesen, exzerpieren, präsentieren, argumentieren, diskutieren), die Entwicklung einer Fragestellung und das Anfertigen von Hausarbeiten.

Literatur zu Einführung:

Christiano, Thomas (2008): Democracy. In: The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Fall 2008 Edition), Edward N. Zalta (Hrsg.), Url: http://plato.stanford.edu/archives/fall2008/entries/democracy/ (letzter Zugriff am 29.06.2014).

Massing, Peter/ Breit, Gotthard/ Buchstein, Hubertus (Hrsg.) (2011): Demokratietheorien. Von der Antike bis zur Gegenwart. 8., überarbeitete Auflage. Schwalbach am Taunus: Wochenschau-Verlag.

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2014

PS (15041): Eigentum in der Politischen Theorie

Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr, Ihnestr. 21/F

Wie wird Eigentum in der Politischen Theorie legitimiert? Welche Rolle und Funktion wird Eigentum zugeschrieben? Und welchen Stellenwert hat Eigentum in der jeweiligen Theorie? Anhand dieser Fragen werden verschiedene Positionen in der Ideengeschichte und gegenwärtigen Politischen Theorie untersucht.

Literatur zur Einführung:

Waldron, Jeremy (2012): "Property and Ownership", The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Spring 2012 Edition), Edward N. Zalta (Hrsg.), Url: http://plato.stanford.edu/entries/property/ (letzter Zugriff am 31.3.2014).

Lehrveranstaltung im Wintersemester 2013/2014

Im Wintersemester 2013/2014 habe ich keine Lehrveranstaltung angeboten.

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2013

PS (15051): Zur Idee der Gleichheit

Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr, Ihnestr. 21/F

„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Spätestens seit der französischen Revolution nimmt die Idee der Gleichheit einen prominenten Rang unter den grundlegenden moralischen, politischen und sozialen Werten ein. Alle Menschen, so lauten berühmte Formeln der Gleichheitsidee, verfügen über einen gleichen moralischen Wert bzw. die gleiche Würde und verdienen gleiche Achtung und Respekt. Doch während die moralische Gleichheit in der Politischen Theorie als Prämisse akzeptiert wird, ist sehr umstritten, wie der Begriff der Gleichheit zu interpretieren ist und was aus ihm folgt. Insbesondere mit Blick auf die Verteilungsgerechtigkeit werden die Implikationen der Gleichheitsidee kontrovers diskutiert. In welchen Hinsichten kann ein Anspruch auf Gleichheit erhoben werden? Zielt eine gerechte Verteilung primär auf die Schaffung gleicher (Chancen auf) Wohlfahrt, auf die Verfügung über gleiche Ressourcen oder auf gleiche Fähigkeiten? Dies ist Gegenstand der sogenannten „Equality-of-What?“-Debatte. Allerdings wird der Zusammenhang zwischen Gleichheit und Gerechtigkeit von anderen AutorInnen grundsätzlich infrage gestellt. Ist Gleichheit tatsächlich Teil der Gerechtigkeit? Kommt es nicht vielmehr darauf an, absolute Standards zu erfüllen? Hat Gleichheit überhaupt einen eigenen, intrinsischen Wert? Diese Fragen werden in der „Why-Equality?“-Debatte verhandelt.

Ziel des Seminars ist es, anhand dieser beiden Debatten die verschiedenen Dimensionen und Interpretationen des Gleichheitsbegriffs aufzudecken und zu diskutieren. Vorkenntnisse in der Politischen Theorie sind hilfreich, aber nicht notwendig. Voraussetzung ist vielmehr die Bereitschaft zur Lektüre von mitunter anspruchsvollen Texten.

Literatur zur Einführung:

Gosepath, Stefan (2011): Equality. In: The Stanford Encyclopedia of Philosophy. Spring 2011 Edition, Edward N. Zalta (Hrsg.), Url: http://plato.stanford.edu/archives/spr2011/entries/equality/ (letzter Zugriff am 21.3.2013).

Krebs, Angelika (2000): Einleitung. Die neue Egalitarismuskritik im Überblick. In: dies. (Hrsg.): Gleichheit oder Gerechtigkeit. Texte der neuen Egalitarismuskritik. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 7-37.

Lehrveranstaltung im Wintersemester 2012/2013

PS (15051): Globale Gerechtigkeit

Donnerstag, 14.00-16.00 Uhr, Ihnestr. 22/UG 2

Theorien der Gerechtigkeit haben in der angloamerikanischen und deutschsprachigen politischen Theorie seit den 1970er Jahren Konjunktur. Allerdings konzentrierte sich die Debatte zunächst auf soziale Gerechtigkeit im Rahmen von Nationalstaaten (Rawls, Nozick, Walzer). Fragen der grenzüberschreitenden Gerechtigkeit wurden hingegen kaum thematisiert und blieben auf die „klassischen“ Themen wie etwa gerechte Kriege beschränkt. Im Zuge der wachsenden Interdependenz und voranschreitenden Globalisierung geriet dieser nationalstaatliche Blick auf Gerechtigkeit jedoch zunehmend unter Druck. So drangen verstärkt Fragen in den Vordergrund, die Gerechtigkeit auch jenseits der staatlichen Grenzen zu erfassen versuchen: Welche Pflichten haben BürgerInnen gegenüber den Menschen außerhalb ihres politischen Gemeinwesens? Sind wir angesichts extremer Armut zur Kompensation bzw. Hilfe verpflichtet – oder handelt es sich hierbei lediglich um Akte der Wohltätigkeit, die zwar wünschenswert, den Betroffenen jedoch nicht geschuldet sind? Haben wir darüber hinaus Pflichten der verteilenden Gerechtigkeit? Müsste die globale Wirtschaftsordnung reformiert werden, um extreme Ungleichheit und Ausbeutung zu überwinden? Wie ist mit den Ursachen und Folgen des Klimawandels umzugehen?

All diese Fragen sind Gegenstand der Debatte um globale Gerechtigkeit. Allerdings ist die Frage nach der Reichweite der Gerechtigkeit selbst umstritten: Kann man die Prinzipien innerstaatlicher Verteilungsgerechtigkeit tatsächlich auf die globale Ebene anwenden, wie es einige Autoren vorschlagen (Beitz, Pogge)? Oder bestehen zwischen der nationalen und der internationalen Arena signifikante Unterschiede, sodass sich Fragen der Gerechtigkeit jenseits des Nationalstaates, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt stellen (Blake, Miller, Nagel, Rawls)? Während erstere auf den kosmopolitischen Gehalt der Idee der Menschenrechte pochen und zudem die Herausbildung einer (ungerechten) globalen institutionellen Ordnung betonen, machen letztere insbesondere geltend, es mangele auf globaler Ebene an den notwendigen Voraussetzungen für das Aufkommen bzw. die Lösung von Problemen sozialer Gerechtigkeit.

Ziel des Seminars ist es, in die Debatte zu globaler Gerechtigkeit einzuführen. Dabei soll sowohl deren Entstehung und Entwicklung nachvollzogen als auch auf die systematischen und methodologischen Streitpunkte eingegangen werden. Vorkenntnisse im Bereich der politischen Theorie sind hilfreich, aber nicht notwendig.

Literatur zur Einführung:

Blake, Michael (2008): International Justice. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy, Edward N. Zalta (Hrsg.), Url: http://plato.stanford.edu/archives/win2008/entries/international-justice/ (letzter Zugriff am 30.6.2012).

Broszies, Christoph/Hahn, Henning (Hrsg.) (2010): Globale Gerechtigkeit. Schlüsseltexte zur Debatte zwischen Partikularismus und Kosmopolitismus. Berlin: Suhrkamp.

Hahn, Henning (2009): Globale Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung. Frankfurt/New York: Campus.

Lehrveranstaltung im Sommersemester 2012

PS/TWA (15001): Migration im Spiegel moderner politischer Theorien

Dienstag, 14.00-18.00 Uhr, Ihnestr. 21/F

Die Kontrolle und Beschränkung der Einwanderung gilt als eine unanfechtbare Kernkompetenz des Staates. Die Entscheidung darüber, wie viele und welche MigrantInnen Zutritt zum Staatsgebiet erhalten, liegt in der Hand der staatlichen Behörden. Davon (teilweise) ausgenommen sind lediglich Flüchtlinge und nachziehende Familienangehörige. Auch in der normativen politischen Theorie wurden Fragen der Migration lange Zeit kaum berücksichtigt. Dabei stellt sich jedoch die grundsätzliche Frage, ob Staaten bzw. die StaatsbürgerInnen überhaupt ein Recht auf Regulierung der Zuwanderung haben sollten oder ob hingegen potentiellen MigrantInnen ein Recht auf Einwanderung zusteht. Ist der Ausschluss von einwanderungswilligen Personen gerechtfertigt oder handelt es sich hierbei vielmehr um ein "modernes Äquivalent feudaler Privilegien" (Joseph Carens)?

Der erste Teil des Seminars widmet sich dieser Debatte in der normativen politischen Theorie. Dabei wird aus unterschiedlichen Perspektiven nach den Gründen gefragt, die für ein staatliches Recht auf Ausschluss bzw. für ein Recht auf Einwanderung sprechen. Der zweite Teil des Seminars fokussiert normative Folgefragen, die aus der Annahme eines staatlichen Rechts auf Einwanderungsbeschränkung resultieren: Wie eng bzw. breit sollte der Flüchtlingsbegriff gefasst werden? Welche Rechte haben "Menschen ohne Papiere" - und welche sollten sie haben? Wem steht die Option zur Einbürgerung offen - und wem sollte sie gewährt werden?

Dieses Proseminar ist speziell für StudieneinsteigerInnen konzipiert. Anhand der Debatte um das Recht auf Einwanderung/Ausschluss werden die zentralen Ansätze in den gegenwärtigen normativen politischen Theorien vorgestellt. Ebenso führt das Seminar in die Grundtechniken des wissenschaftlichen Arbeitens ein. Neben der Literaturrecherche und Datenbankverwaltung sowie dem korrekten Zitieren behandelt das Seminar auch den Umgang mit theoretischen Texten (lesen, exzerpieren, präsentieren, diskutieren, argumentieren), die Entwicklung einer Fragestellung und das Anfertigen von Hausarbeiten.

Literatur zur Einführung:

Wellman, Christopher Heath (2010): Immigration. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy (http://plato.stanford.edu/entries/immigration/ ; Zugriff am 31.10.2011).

Wellman, Christopher Heath/Cole, Phillip (2011): Debating the Ethics of Immigration. Is There a Right to Exclude? Oxford: Oxford University Press.

Lehrveranstaltung im Wintersemester 2011/2012

PS (15053): Vertragstheorien

Freitag, 12.00-14.00 Uhr, Garystr. 55/101

Vertragstheorien befassen sich mit der Rechtfertigung moralischer Normen und politischer Herrschaft. Mittels der Figur des Gesellschaftsvertrags wird die institutionelle Ordnung als legitime Überwindung eines defizitären Ausgangszustands begründet. Der (hypothetische) Vertragsschluss liegt demnach im Interesse aller. Jedoch unterscheiden sich Vertragstheorien erheblich in der jeweiligen Konstruktion des Naturzustands, den Formen der Zustimmung sowie in der inhaltlichen Ausgestaltung des resultierenden Gesellschaftsvertrags. Im Rahmen des Seminars werden sowohl die prominenten Vertreter der Vertragstheorien  (insbesondere Hobbes, Locke und Rousseau) als auch gegenwärtige Anschlüsse behandelt. Dabei soll die Rechtfertigungsmethode des Gesellschaftsvertrags aus verschiedenen Perspektiven auch kritisch beleuchtet werden.

Literatur zur Einführung:

Kersting, Wolfgang (1994): Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags. Darmstadt: Wiss. Buchges.

Veröffentlichungen

  • Brezger, Jan (2014): Zur Verteidigung des Menschenrechts auf internationale Bewegungsfreiheit. Eine Antwort auf Michael Blake, in: Zeitschrift für Menschenrechte 8(2), S. 30-49.
  • Brezger, Jan/Cassee, Andreas (2012): Migration, Flucht und Staatsbürgerschaft. In: Pollmann, Arnd/Lohmann, Georg (Hrsg.): Menschenrechte. Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart: J.B. Metzler, S. 427-432.
osiclub
theorieblog