Theorien der Gewaltenteilung
(15220)
Typ | Hauptseminar |
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Dozent/in | Prof. Dr. Daniel Schulz |
Raum | Ihnestr. 21 Seminarraum E |
Zeit | Di, 14-16 Uhr |
Gewaltenteilung kann als eine der zentralen Strukturmerkmale konstitutioneller Ordnungen gelten und bildet das Fundament des demokratischen Verfassungsstaats. Wie aber ist diese Vorstellung von der Gewaltenteilung entstanden und wie wird sie begründet? In welcher Form soll die Teilung der Gewalten umgesetzt werden: als Trennung oder Verschränkung? Die Trias von Legislative, Exekutive und Judikative gehört zwar zum Grundwissen über Politik, bildet aber zugleich nur ein äußerst beschränktes Bild von Gewaltenteilung. Ein Blick in die ideengeschichtliche Entwicklung und in die gegenwärtige politik- und verfassungstheoretische Diskussion soll dabei das Bewusstsein für die Komplexität gewaltenteiliger Arrangements schärfen. Zudem sollen im Seminar auch Krisenphänomene der Gewaltenteilung behandelt werden. Zu fragen ist daher, ob beispielsweise ein allgemeiner Prozess der Entparlamentarisierung festgestellt werden kann und ob dafür eine zunehmende Dominanz der Judikative oder umgekehrt, der Exekutive verantwortlich ist. Der erste Teil des Seminars wird so in einer ideengeschichtlichen Rekonstruktion bestehen (Locke, Montesquieu, Rousseau, die Federalist Papers), der zweite Teil hingegen wird sich politikwissenschaftlichen und verfassungstheoretischen Diskussionen der Gegenwart zuwenden.