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Geschäftsstelle des dezentralen Wahlvorstandes

Adresse
Ihnestraße 21
14195 Berlin
Firdevs Yörük

Sprech­zei­ten

Montag, Dienstag, Mittwoch:

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

(Ich bitte dennoch um Terminvereinbarung vorab per E-Mail)


 

Abwesenheiten:





Hinweis: Fahrplan zur Neuwahl der Promovierendenvertretung am 15. Mai 2024

22.03.2024

Bekanntgabe der Wahl

25.03. – 08.04.2024 

Auslage des Wähler/innen/verzeichnisses
Einsichtnahme nur vom 25.03.2024 bis 08.04.2024
an diesen Tagen: Montag, Dienstag, Mittwoch
zwischen: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr und am 08.04.2024 bis 12:00 Uhr
in der Ihnestr. 21, Raum 210, 14195 Berlin

05.04.2024, 12:00 Uhr

Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge

09./10. April 2024

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

15.04.2024, 12:00 Uhr

Einspruchsfrist gegen die (nicht) zugelassenen Wahlvorschläge

22.04.2024

Bekanntmachung der Wahllokale

10.05.2024, 12:00 Uhr

Ablauf der Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

10.05.2024, 12:00 Uhr

Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses

15.05.2024

Wahltag

15.05.2024, 15:00 Uhr

Abschluss der Wahlhandlung


Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte hier.


Wichtige Hinweise zur Briefwahl:

Die Briefwahl kann von den Wahlberechtigten bis zum 10.06.2025, 12.00 Uhr, schriftlich in der Geschäftsstelle des Dezentralen Wahlvorstands beantragt werden; die Briefwahlunterlagen sind beim Dezentralen Wahlvorstand persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, abzuholen. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung solcher Anträge bittet der Dezentrale Wahlvorstand die Antragstellenden im Antrag die Bezeichnung der Wahl, den Familiennamen, den Vornamen, die Mitgliedergruppe und den Hochschulbereich anzugeben.

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt diesen in den Stimmzettelumschlag, klebt diesen zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlschein muss die wahlberechtigte Person durch die persönliche Unterschrift versichern, dass sie den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat; anderenfalls ist der Stimmzettel ungültig.

Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung, 18.06.2025, 15.00 Uhr, bei der Geschäftsstelle des Dezentralen Wahlvorstands eingegangen sein oder während der Wahlhandlung bei der zuständigen Wahlleitung, abgegeben werden.

Wird nach Abschluss der Wahlhandlung festgestellt, dass die wahlberechtigte Person an Urnen- und Briefwahl teilgenommen hat, so wird nur die Urnenwahlstimme berücksichtigt. Die Briefwahlstimme wird nicht gewertet.

    


Formulare und Dokumente aus dem Bereich Wahlen