Geschäftsstelle des dezentralen Wahlvorstandes
14195 Berlin
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Ich bitte dennoch um Terminvereinbarung vorab per E-Mail)
Abwesenheiten:
22.03.2024 |
Bekanntgabe der Wahl |
25.03. – 08.04.2024 |
Auslage des Wähler/innen/verzeichnisses |
05.04.2024, 12:00 Uhr |
Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge |
09./10. April 2024 |
Bekanntmachung der Wahlvorschläge |
15.04.2024, 12:00 Uhr |
Einspruchsfrist gegen die (nicht) zugelassenen Wahlvorschläge |
22.04.2024 |
Bekanntmachung der Wahllokale |
10.05.2024, 12:00 Uhr |
Ablauf der Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen |
10.05.2024, 12:00 Uhr |
Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses |
15.05.2024 |
Wahltag |
15.05.2024, 15:00 Uhr |
Abschluss der Wahlhandlung |
Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte hier.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl:
Die Briefwahl kann von den Wahlberechtigten bis zum 10.06.2025, 12.00 Uhr, schriftlich in der Geschäftsstelle des Dezentralen Wahlvorstands beantragt werden; die Briefwahlunterlagen sind beim Dezentralen Wahlvorstand persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, abzuholen. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung solcher Anträge bittet der Dezentrale Wahlvorstand die Antragstellenden im Antrag die Bezeichnung der Wahl, den Familiennamen, den Vornamen, die Mitgliedergruppe und den Hochschulbereich anzugeben.
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt diesen in den Stimmzettelumschlag, klebt diesen zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlschein muss die wahlberechtigte Person durch die persönliche Unterschrift versichern, dass sie den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat; anderenfalls ist der Stimmzettel ungültig.
Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung, 18.06.2025, 15.00 Uhr, bei der Geschäftsstelle des Dezentralen Wahlvorstands eingegangen sein oder während der Wahlhandlung bei der zuständigen Wahlleitung, abgegeben werden.
Wird nach Abschluss der Wahlhandlung festgestellt, dass die wahlberechtigte Person an Urnen- und Briefwahl teilgenommen hat, so wird nur die Urnenwahlstimme berücksichtigt. Die Briefwahlstimme wird nicht gewertet.
Formulare und Dokumente aus dem Bereich Wahlen
- Mitglieder des dezentralen Wahlvorstandes
- Einspruch gegen das Wähler/innen/verzeichnis zur Wahl
- Wahlvorschlag zum Institutsrat
- Wahlvorschlag zum
- Akademischen Senat
- Kuratorium
- Fachbereichsrat
-
Wahlvorschlag zur Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten
- Separate Einverständniserklärung zur Kandidatur
- Antrag auf Briefwahl
- Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen