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Masterstudiengang Visual and Media Anthropology

Dieser Studiengang ist beendet und kann nicht mehr studiert werden!

Der Masterstudiengang Visual and Media Anthropology ist ein englischsprachiger, gebührenpflichtiger Weiterbildungsmaster, der vom Institut für Sozial- und Kulturanthropologie angeboten wurde. Es handelt sich um einen Online-Studiengang mit Präsenzanteilen (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Der Masterstudiengang vermittelt Kenntnisse über die Beziehungen zwischen Kulturen und Medien in einer Vielzahl von Gebieten wie z.B. zu Problemen der medialen Repräsentation von Kultur und Gender, der Bedeutung ethnographischer Filme und Photographien für die Sozial- und Kulturanthropologie, dem Aufbau von Medien in indigenen, nicht-westlichen und in der Diaspora befindlichen Gemeinschaften, dem Einfluss von Film und Medien auf Kulturen und die transnationalen Probleme der Mediendistribution.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen.


Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FU (english version here)

Die bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.

Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten.

Nähere Informationen zu diesem Service:

Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html

Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html

Gewählte Identitätsnamen Änderung auf Abschlussdokumenten:


Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften