Springe direkt zu Inhalt

Neben- und Gasthörer*innen

1. Nebenhörer*innen

Für Studierende anderer Hochschulen besteht die Möglichkeit, als Nebenhörer*innen an Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Dabei können maximal 6 SWS belegt werden. Auf Antrag und mit Zustimmung der Lehrkraft oder dem/der Modulverantwortlichen können Sie als Nebenhörer*innen registriert werden und nach Absprache Leistungsnachweise erwerben. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung, das notwendige Formular und zuständige Ansprechpartner*innen. Bitte beantragen Sie die Nebenhörerschaft ab Vorlesungsbeginn bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn.

WICHTIG: Leistungspunkte werden ausschließlich für vollständig abgeschlossene Module vergeben. Die Vergabe von Leistungspunkten für einzelne Lehrveranstaltungen ist nicht möglich. Eine mögliche Anrechnung von besuchten Lehrveranstaltungen ist stets mit der Heimat-Universität zu klären.

2. Gasthörer*innen

Ohne Immatrikulation an einer Hochschule erhalten Sie auf Antrag als Gasthörer*in Zugang zu Lehrveranstaltungen der Freien Universität. Für das kostenpflichtige Programm wird kein Abitur benötigt, Leistungsnachweise werden jedoch nicht ausgestellt. Vor dem Besuch einer Veranstaltung informieren Sie sich bitte über das Gasthörercard-Programm. Mit der Gasthörer-Card können Sie sich nicht nur als Gasthörer*in der Freien Universität ausweisen, Sie erhalten zusätzlich Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen Einrichtungen sowie den Einrichtungen der FU. Zu Beginn eines Semesters (Mitte April für das Sommersemester und Mitte Oktober für das Wintersemester) veröffentlicht das Gasthörercard-Programm eine Auswahl an Veranstaltungen, die den Gasthörer*innen zur Verfügung stehen.

Informationen zu Anmeldung, Gebühren, den verschiedenen Paketen und Ansprechpartnern für das Gasthörercard-Programm finden Sie hier.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften