Prof. Dr. Matthias Künzler
Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
E-Mail
Stellvertretung:
Wie ist das Verfahren geregelt?
- Kommt der Verdacht für wissenschaftliches Fehlverhalten auf, sind erste Ansprechpartner*innen die gewählten Vertrauenspersonen auf Fachbereichs- und Universitätsebene.
- Diese führen die Vorprüfung durch, die im Amtsblatt 42/2020 der Freien Universität vom 03.12.2020 schrittweise und detailliert beschrieben ist.
- Die Vertraulichkeit der Beteiligten wird gewahrt, Namen werden nur nach Zustimmung weitergegeben.
- Bei begründetem Verdacht auf schweres wissenschaftliches Fehlverhalten übergibt die Vertrauensperson des Fachbereichs den Fall an die zentrale Vertrauensperson zwecks Eröffnung der förmlichen Untersuchung.
Im Amtsblatt 42/2020 der Freien Universität vom 03.12.2020 finden Sie detaillierte Erläuterungen.