Kann ich mir einen SHK Job im ABV Modul anrechnen lassen?
Studierende, die sich ihre SHK-Tätigkeit anrechnen lassen möchten, konsultieren zur Prüfung der Anerkennungswürdigkeit zunächst die Studiengangskoordination. Dort wird entschieden, in welchem Umfang die Tätigkeit angerechnet werden kann. Anschließend müssen die Studierenden die Anrechnung mit dieser positiven Befürwortung beim Prüfungsausschuss beantragen.