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Promotionsordnungen

Am 1. Mai 2024 ist die erste Änderungsordnung zur Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D. des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften in Kraft getreten. Sie gilt für Promotionsverfahren am

  • Institut für Sozial- und Kulturanthropologie
  • Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
  • Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft und
  • Institut für Soziologie

Die am 26. Juni 2024 in Kraft getretene Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D. des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften gilt für alle Promotionsfächer des Otto-Suhr-Instituts für Politikwissenschaft. Promovierende dieser Fächer können also zwischen der Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D. vom 14. Februar 2018 in Verbindung mit der Änderungsordnung vom 19. April 2023 und der Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D. vom 15. Mai 2024 wählen.

Die Zentralinstitute der Freien Universität Berlin haben kein Promotionsrecht. Wenn Sie Ihr Studium an einem der Zentralinstitute abgeschlossen haben und/oder eine Dissertation mit einem regionalwissenschaftlichen Schwerpunkt verfassen möchten, müssen Sie sich für ein an einem der Fachbereiche der Freien Universität Berlin vertretenes Promotionsfach entscheiden. Falls Sie bereits eine(n) Betreuer*in gewonnen haben, beziehen Sie bitte in Ihre Entscheidung ein, welchem Fachbereich Ihr(e) Betreuer*in angehört. Wenden Sie sich anschließend für weiterführende Informationen an den entsprechenden Fachbereich. Sofern Sie sich für ein am FB Politik- und Sozialwissenschaften vertretenes Promotionsfach entscheiden, gilt die o.g. Zuordnung. 

Promotionsordnungen

Hinweise

  • Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D.:
    Achtung: Die Änderungsordnung gilt nicht nur für Promovierende, die nach dem 1. Mai 2024 zugelassen werden. Sie gilt auch für Promovierende, die vor Inkrafttreten der Änderungsordnung zum Promotionsverfahren zugelassen wurden, sofern sie nicht bis zum 30. April 2025 den Verbleib in der Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. vom 14. Februar 2018 (FU-Mitteilungen Nr. 16/2018) beim Promotionsausschuss schriftlich beantragen. Die auf den Antrag hin erfolgende Zuordnungsentscheidung ist nicht revidierbar.

  • Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D.:
    Die neue Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D. gilt für alle Promovierenden, die seit dem 26. Juni 2024 erfolgreich die Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph.D. beantragt haben.
    Promovierende, die vor dem 26. Juni 2024 zugelassen wurden, können ihr Promotionsverfahren entweder noch nach der bisherigen Ordnung (PromO zum Dr. rer. pol./Ph. D. vom 14. März 2008, ggfs. in Verbindung mit der Änderungsordnung vom 16. Mai 2012) abschließen, sofern sie die Übergangsfrist von vier Jahren nicht überschreiten oder beim Promotionsausschuss den Wechsel in die neue Promotionsordnung zum Dr. rer. pol./Ph. D. beantragen. Die auf den Antrag hin erfolgende Zuordnungsentscheidung ist nicht revidierbar.