Wo reiche ich die Pflichtexemplare der publizierten Dissertation ein?
In der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin, einer Abteilung der Universitätsbibliothek. Die Hochschulschriftenstelle überwacht die Einhaltung der Publikationspflicht und unterrichtet die anderen deutschen Hochschulbibliotheken über die Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Sie stellt nach Einreichung der Pflichtexemplare eine Bescheinigung über die Erfüllung der Publikationspflicht aus.
Bitte lesen Sie die auf den Webseiten der Hochschulschriftenstelle zur Verfügung gestellten Informationen (Hinweise, Rechtsgrundlagen etc.) mit größter Sorgfalt und stellen Sie sicher, dass die publizierte Version Ihrer Dissertation allen Anforderungen entspricht. Anderenfalls würden Sie riskieren, dass Ihre Pflichtexemplare nicht akzeptiert werden.