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Der Weg zum Studienabschluss (MA Medien u. Politische Kommunikation / MA Publizistik- u. Kommunikationswiss.)

Prüfer/in finden
  • In der Regel ist Erst- oder Zweitgutachter/in der Masterarbeit eine/r der Professor/innen des Instituts.
  • Wer außer den Professor/innen prüfungsberechtigt ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht der Prüfungsberechtigungen.
  • Es ist ratsam, mögliche Erstgutachter/innen frühzeitig (idealerweise bereits ein Semester vorher) zu kontaktieren, um z. B. Abwesenheit durch Forschungsfreisemester abzuklären.
  • Die Arbeitsstellen bieten ggf. unter "Studium und Prüfungen" spezifische Hinweise zur Anfertigung der Abschlussarbeit.
Kolloquium besuchen
  • In der Regel besuchen Sie das Master-Kolloquium der Arbeitsstelle, an der Sie Ihre Abschlussarbeit anfertigen.
  • Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung.
  • Die entsprechenden Termine entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
Masterarbeit anmelden
  • Maßgeblich sind die Bestimmungen der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung: Für Studierende im Master Medien und Politische Kommunikation, die den Master ab dem WS 2017/18 begonnen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung 2017 (MA MPK); für Studierende, die sich bereits vor dem WS 2017/18 für diesen Master eingeschrieben haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung 2011 (MA MPK). Für Studierende im Master Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ist die Studien- und Prüfungsordnung 2017 (MA PuK) gültig.
  • Die Anmeldung kann während der Sprechzeit bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsbüro erfolgen. Es gibt keine festen Anmeldetermine; bitte wenden Sie sich zur Absprache des Anmeldetermins direkt an Ihre/n jeweilige/n Betreuer/in.
  • Die für Ihre jeweilige Studienordnung maßgeblichen Vordrucke 'Meldung zur Masterarbeit' und 'Themenblatt Masterarbeit' sowie eine Präsentation zum Ablauf des Prüfungsverfahrens finden Sie auf der jeweiligen Seite des Prüfungsbüros für den Master Medien und Politische Kommunikation sowie für den Master Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.
  • Wenn Sie keine Lehrveranstaltungen (einschließlich MA-Colloquium) mehr besuchen müssen, ist allein zum Anmelden/ Schreiben der Master-Arbeit eine Rückmeldung nicht notwendig.
Masterarbeit schreiben
Studienabschluss beantragen
  • Haben Sie alle Prüfungsleistungen erbracht, können Sie im Prüfungsbüro mit dem für Ihre jeweilige Studienordnung maßgeblichen Formular den Studienabschluss beantragen. Erst dann wird Ihr Zeugnis erstellt, was erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch nimmt.
Studienabschluss feiern
  • Die Studienabschlussfeier unseres Instituts findet einmal jährlich an einem Freitag zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt. Die Einladungen werden im Mai/Juni zentral per E-Mail verschickt.
  • Bilder und Informationen zu den Studienabschlussfeiern der letzten Jahre finden Sie auf unserer Alumni-Seite.
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