Studien- und Prüfungsordnung
Studien- & Prüfungsordnung
Wichtige Mitteilungen
zur Gültigkeit der verschiedenen Studien- und Prüfungsordnungen des Magister-Studiengangs Ethnologie an der Freien Universität Berlin
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Tatbestände hinsichtlich der Gültigkeit der verschiedenen Studienordnungen Ethnologie hin. Diese Auskünfte basieren auf einem klärenden Schreiben des FU-Rechtsamts vom 10.7.2003:
Seit dem 1. April 2005 gilt für alle Studierenden des Magisterstudiengangs Ethnologie, ganz gleich in welchem Semester sie sich für das Fach immatrikuliert hatten, einheitlich die Studienordnung vom 12.12.2000 !!! (Dies ergibt sich aus § 23, "Übergangsregelungen" der Studienordnung vom 12.12.2000)
Damit sind alle früheren Studienordnungen ungültig!
Darüber hinaus gilt:
Solche Studierende, die seit dem SS 2003 immatrikuliert sind, müssen keine mündliche Zwischenprüfung im Rahmen des Grundstudiumsabschlusses Ethnologie nach dem 4. Fachsemester mehr ablegen. (Dies ergibt sich aus der Ersten Ordnung zur Änderung der Studienordnung für das Haupt- und Nebenfachstudium im Teilstudiengang Ethnologie mit dem Abschlussziel der Magisterprüfung vom 11.2.2003)
Für den Studienabschluss müssen die Anforderungen der Studienordnung erfüllt sein und die Regeln der Magisterprüfungsordnung beachtet werden.
Download:
Studienordnung vom 12.12.2000 inklusive der "Der Ersten Ordnung zur Änderung... " (PDF)
Magisterprüfungsordnung: Fassung von 1991 (PDF)
Schlagwörter
- Ethnologie, FU Berlin, Bachelor, Kulturanthropologie, Sozialanthropologie