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Anerkennung von Lehrveranstaltungen anderer Institute

In Ausnahmefällen können auch Lehrveranstaltungen an anderen Instituten besucht werden, die dann für Lehrveranstaltungen im BA anerkannt werden.

In jedem Fall muss dafür zunächst ein Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss über das Koordinationsbüro (ba-anthro@polsoz.fu-berlin.de) gestellt werden, noch bevor die Lehrveranstaltung an einem anderen Institut besucht wird.

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Titel und DozentIn der Veranstaltung
- Link zur Beschreibung der Veranstaltung
- kurze formlose Begründung (2-3 Sätze)

Zu beachten ist dabei, dass die Lehrveranstaltung in Umfang und Form der jeweiligen Veranstaltungen des BAs entsprechen muss.

Eine Anerkennung ist ohne vorherige Absprache nicht möglich.

Anerkennung von Lehrveranstaltungen ausländischer Universitäten

Leistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht werden, können ggf. für den BA anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Absprache mit dem Koordinationsbüro.

 Der Antrag auf Anerkennung sollte folgende Informationen enthalten:
- Zeitraum des Aufenthalts
- Land, Universität, Fachbereich
- Titel und DozentIn der Veranstaltungen
- Link zur Beschreibung der Veranstaltungen (bei allen nicht englischsprachigen Beschreibungen eine eigene Übersetzung)

Erasmusstudierende, die über das Institut der SKA ins Ausland gehen, stellen diesen gesonderten Antrag auf Anerkennung nicht. Anerkennungen werden hier im Rahmen des Learning Agreements im Voraus besprochen. Mehr Informationen dazu unter Erasmus-Mobilitätsprogramm

Anerkennung von Praktika in ABV

Praktika, die maximal zwei Jahre vor Studienbeginn absolviert wurden, können für Kernfachstudierende bei fachlicher Relevanz für den ABV-Bereich anerkannt werden:
- für 6 Monate 5 Leistungspunkte
- für 12 Monate 10 Leistungspunkte

Bitte lassen Sie sich einen Termin in der Sprechstunde der Studienkoordination geben: ba-anthro@polsoz.fu-berlin.de

Anerkennung bei Studienorts- und Fachwechsel

Studienleistungen, die an einem anderen Studienort und ggf. auch in einem anderen Studiengang erbracht wurden, können für das Studium der Sozial- und Kulturanthropologie anerkannt werden, sofern diese den Anforderungen (Umfang und Lernziele) entsprechen, die gemäß der Studienordnung unseres BA-Studiengans bzw. 60-LP-Modulangebots zu erreichen sind.

Bitte machen Sie sich zunächst mit Ihrer neuen Studienordnung vertraut. Ihr Antrag auf Anerkennung sollte dann folgende Informationen enthalten:

  • Auflistung aller bisher absolvierten Lehrveranstaltungen, die für eine Anerkennung geeignet sein könnten
  • Angaben zu den Inhalten jeder Lehrveranstaltung (Seminarbeschreibung, ggf. Literaturliste)
  • Angaben zum zeitlichen Umfang und zur Form der Teilnahme (mit oder ohne aktive Leistung, z.B. Referat oder Thesenpapier)
  • ggf. Angaben zur Form der Prüfungsleistung (z.B. Essay, schriftliche Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung)
  • ggf. Angaben zu Praktika und/oder Auslandsaufenthalten sowie Sprachkenntnissen
  • Transcript of Record und ggf. weitere Nachweise (als Scan vorab, Vorlage des Original in der Sprechstunde)

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an ba-anthro@polsoz.fu-berlin.de und lassen sich einen Termin in der Sprechstunde der Studienkoordination geben.

SFB 1171 Affective Societies
BGSMCS
Berlin Southern Theory Lecture