Der Plagiatsfall
Gutes wissenschaftliches Arbeiten bedeutet Analysen selbst zu schreiben und die benutzten Quellen nachzuweisen.
Die Verwendung von nicht angegebenen Hilfsmitteln, insbesondere die nicht gekennzeichnete Übernahme von Textpassagen aus anderen Werken nach § 19 Abs. 3 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität führt zum Nichtbestehen einer Prüfungsleistung (5,0).
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, welcher zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung und damit zur Exmatrikulation führen kann.
Der Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (Stand März 2019) verweist auf die korrekte Art und Weise des Zitierens bei Haus- und Abschlussarbeiten.