Staaten am Pranger. Zur Wirkung internationaler Regime auf innerstaatliche Menschenrechtspolitik
Liese, Andrea – 2006
Das Anprangern von Menschenrechtsverletzungen ist das derzeit gängigste Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten in der internationalen und transnationalen Politik. Andrea Liese analysiert, wie sich Nichtregierungsorganisationen und Kontrollorgane im Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen bzw. des Europarats dieses Instruments bedienen und wie es sich auf die Menschenrechtspolitik in liberalen und defekten Demokratien auswirkt. Anhand von vier Länderstudien zu Ägypten, Israel, Großbritannien und Nordirland sowie der Türkei in den 1990er Jahren zeigt die Autorin am Beispiel des internationalen Verbots von Folter und Misshandlung auf, welche Veränderungen in der innerstaatlichen Menschenrechtspolitik das Anprangern bewirkt (bzw. nicht bewirkt), durch welche Strategien Staaten dem Anprangern entgehen und wieso es nicht zu anhaltender Normachtung in der politischen Praxis führt. Zur Erklärung dieser begrenzten Wirkung des Anprangerns nutzt sie einen Brückenschlag zwischen rationalistischer und soziologischer Institutionentheorie.
Das Anprangern von Menschenrechtsverletzungen ist das derzeit gängigste Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten in der internationalen und transnationalen Politik. Andrea Liese analysiert, wie sich Nichtregierungsorganisationen und Kontrollorgane im Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen bzw. des Europarats dieses Instruments bedienen und wie es sich auf die Menschenrechtspolitik in liberalen und defekten Demokratien auswirkt. Anhand von vier Länderstudien zu Ägypten, Israel, Großbritannien und Nordirland sowie der Türkei in den 1990er Jahren zeigt die Autorin am Beispiel des internationalen Verbots von Folter und Misshandlung auf, welche Veränderungen in der innerstaatlichen Menschenrechtspolitik das Anprangern bewirkt (bzw. nicht bewirkt), durch welche Strategien Staaten dem Anprangern entgehen und wieso es nicht zu anhaltender Normachtung in der politischen Praxis führt. Zur Erklärung dieser begrenzten Wirkung des Anprangerns nutzt sie einen Brückenschlag zwischen rationalistischer und soziologischer Institutionentheorie.