Die deutschen Länder: Parlamente, Regierungen und Verwaltungen im Mehrebenensystem
(15075)
Typ | Proseminar |
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Zeit | Do 10-12 |
Im föderalen System Deutschlands nehmen Bund und Länder im Verbund vielfach Aufgaben gemeinsam mit unterschiedlichen Kompetenzen wahr. Insbesondere auf der Ebene der Länder werden Entscheidungen in aller Regel auf Seiten der Landesregierung getroffen, die über entsprechende Expertise, vermittelt durch die Ministerialverwaltung, verfügt. Trotzdem sollten auch die Landesparlamente nicht vernachlässigt werden, da sie für die Funktionsprinzipien des deutschen Föderalismus als unmittelbar legitimierte Volksvertretungen eine elementare Rolle spielen. Das Proseminar soll in grundlegende Fragen der Mitarbeit und Beteiligung der Länder an politischen Entscheidungsprozessen in Deutschland einführen. Über den Bundesrat sind die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Das Grundgesetz privilegiert hier die Landesregierungen durch ihr Stimmrecht an entscheidender Stelle. Daraus folgt die Frage nach dem Verhältnis von Landesregierungen und Landesparlamenten: Unter den Bedingungen eines durch Regierungen und Verwaltungen dominierten Mehrebenensystems, das zunehmend von Entscheidungen betroffen ist, die in Brüssel ihren Ursprung haben, werden wir uns insbesondere mit den Gestaltungsmöglichkeiten der Landtage befassen. Ziel dieses Proseminars ist es, ein Verständnis für die Position der Länder im nationalen und europäischen Entscheidungsprozess zu vermitteln. Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland gibt es mit den Ländern einflussreiche Mitspieler, die im Rahmen von "Politikverflechtung" und "kooperativem Föderalismus" auf vielfältige Weise untereinander und mit der Bundesebene verbunden sind.