Neue Schutzvorschriften für Studentinnen
News vom 06.04.2018
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studentinnen der Freien Universität Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/weitere-angebote/mutterschutz/index.html