Vom Magister in den BA wechseln
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, ist es für Sie möglicherweise lohnend, einen Bachelor-Abschluss statt eines Magisterabschluss in Erwägung zu ziehen:
• Die Nebenfächer, die Sie mit Ihrem Magisterstudiengang der Ethnologie kombiniert haben, werden jeweils auch als Bachelor-Studiengang im 30- und/oder 60-LP Modus angeboten. Oder: das zweite Hauptfach wird als Bachelor-Studiengang im 60-LP Modus angeboten.
• Die entsprechende Fächerkombination ist im Bachelorstudiengang kombinierbar (Informationen dazu siehe:
http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bewerbung/formulare/Kombitabelle.pdf
• Sie haben Ihr Grundstudium im Fach Ethnologie bereits abgeschlossen.
Wie gehen Sie praktisch vor, wenn Sie als Studierender im Magisterstudiengang Ethnologie einen Bachelor-Abschluss in Sozial- und Kulturanthropologie erwerben möchten?
• Bitte informieren Sie sich auf der entsprechenden Homepage des BA Sozial- und Kulturanthropologie über Studieninhalte und die Struktur dieses Studiengangs.
• Dann lassen Sie sich im Studienkoordinatiosnbüro unseres Instituts von Frau Angelika Wolf beraten:
Die Sprechstunden von Frau Wolf finden Sie auf der Aktuellen Sprechzeitenliste.
• Danach wissen Sie, welche spezifischen Studienleistungen Ihnen noch zum Bachelor-Abschluss in Sozial- und Kulturanthropologie fehlen und Sie können eine Entscheidung anhand eines gesicherten Informationsstands treffen. Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit kann – unter Wahrung der entsprechenden Fristen – bereits dann erfolgen, wenn Sie die Äquivalenz von 60 LP nach der Studien- und Prüfungsordnung des BA-Studiengangs nachweisen können. D.h. Sie können die Arbeit bereits anmelden, verfassen und einreichen, bevor Sie sämtliche für einen formalen Abschluss erforderlichen Studienleistungen erbracht haben. Eine Ausstellung des Abschlusszeugnisses erfolgt jedoch erst dann, wenn dem Prüfungsbüro die Nachweise aller erforderlichen LP (einschließlich der LP der mit dem Kernfach kombinierten Studienfächer sowie des ABV-Bereichs) vorliegen.